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BAG fördert Nutzung sicherer Lkw-Parkplätze

24.11.2017 15:58 Uhr
BAG fördert Nutzung sicherer Lkw-Parkplätze
Die BAG-Förderung kann dazu beitragen, dass Transportunternehmen künftig verstärkt Lkw-Sicherheitsparkplätze nutzen und der Ladungsdiebstahl abnimmt
© Foto: Sebastian Kahnert/dpa/picture-alliance

Das Bundesamt für Güterverkehr bezuschusst ab der kommenden Förderperiode einen Großteil der mitunter hohen Kosten für einen Lkw-Sicherheitsparkplatz in Deutschland. Nach Angaben der Autohof-Vereinigung VEDA kommen aktuell schon 20 Anlagen dafür infrage.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert im kommenden Jahr erstmals die kostenpflichtige Nutzung von Lkw-Sicherheitsparkplätzen in Deutschland. Die Behörde bezuschusst nach eigenen Angaben im Rahmen des De-Minimis-Programmes in der Förderperiode 2018 bei Güterverkehrsunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn diese ihre Lkw ab 7,5 Tonnen auf Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen abstellen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Areale, die mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung,  
  • Kamera-/Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten,
  • fußläufig erreichbare sanitäre Anlagen
  • sowie gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Parkplatzes.

Diese Voraussetzungen müssen durch Ausweisung auf der Rechnung oder durch eine nachgewiesene Zertifizierung belegt werden.

Bedingungen für die Abrechnung

Die Ausgaben für das sichere Lkw-Parken können Güterverkehrsunternehmen nach Angaben des BAG nur geltend machen, sofern die Summe der Einzelbeträge innerhalb der Förderperiode mindestens einen Gesamtbetrag von 125 Euro netto erreicht. Die Einzelbeträge sollen sie über eine oder mehrere Sammelrechnungen abrechnen. Ein Muster für die Sammelabrechnung stellt die Behörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Die Ausgabebege müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Zahlungsempfänger,
  • Grund und Tag der Zahlung,
  • Verwendungszweck und
  • den Zahlungsbeweis (Quittung des Rechnungsstellers mit Datum und Firmenstempel, bestätigte Bank- bzw. Postüberweisung oder unbestätigter Überweisungsträger zusammen mit zugehörigem Kontoauszug).

Es dürfen ausschließlich Aufwendungen für externe Betreiber, also keine unternehmensinternen Aufwendungen (auch nicht innerhalb eines Unternehmensverbundes), abgerechnet werden. Die neue staatliche Förderung ist gedeckelt auf 2000 Euro pro Lkw und 33.000 Euro pro Unternehmen.

20 Lkw-Sicherheitsparkplätze zur Auswahl

In Deutschland gibt es aktuell neben dem eingezäunten Autohof Wörnitz an der A 7 und dem eingezäunten Rasthof Uhrsleben an der A 2 viele weitere Lkw-Parkplätze, die die BAG-Kriterien erfüllen. Wie die Vereinigung Deutscher Autohöfe (VEDA) mitteilte, gibt es bundesweit rund 20 Premium- und Quality-Lkw-Parkplätze entlang der Autobahnen, bei denen die Behörde die angefallenen Kosten anerkennt. Diese verfügen über Ein- und Ausfahrtsschranken, Videoüberwachung und eine Beleuchtung. 2018 kommen demnach weitere 10 Lkw-Parkplätze dazu, für die die neue Förderung ebenfalls gilt. Eine Übersicht bietet die VEDA auf ihrer Internetseite an. (ag)

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