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Am Rande: Bundesregierung lehnt Boni-Pläne der Lufthansa ab

21.12.2022 15:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lufthansa Group und OMV bauen Partnerschaft zu nachhaltigen Flugkraftstoffen aus
Lufthansa darf keine Boni auszahlen
© Foto: Lufthansa

Der Zusammenbruch des Flugverkehrs in der Pandemie hatte Lufthansa 2020 und 2021 tief in die roten Zahlen gestürzt. Im Sommer 2020 bewahrte der Staat die Gesellschaft vor dem wirtschaftlichen Aus.

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Die Bundesregierung lehnt Pläne der Lufthansa zur Auszahlung von Boni an ihre Vorstände trotz milliardenschwerer Staatshilfen in der Pandemie ab. "Die Bundesregierung sieht das ausdrücklich anders", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch, 21. Dezember. "Nach ihrem Verständnis würde das Ansammeln von Bonuszahlungen in Verbindung mit einer späteren Auszahlung nach Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen, die es im WSF gegeben hat, gegen die getroffenen Vereinbarungen verstoßen." Man werde das mit der Lufthansa besprechen. Dabei seien "interessante rechtliche Fragen zu klären". 

Der Zusammenbruch des Flugverkehrs in der Pandemie hatte Lufthansa 2020 und 2021 tief in die roten Zahlen gestürzt. Im Sommer 2020 bewahrte der Staat die Gesellschaft vor dem wirtschaftlichen Aus. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) stützte die Lufthansa mit sechs Milliarden Euro. Er stieg in diesem Zuge mit 20 Prozent direkt beim Konzern ein. Die staatliche Förderbank KfW steuerte zudem einen Kredit über eine Milliarde Euro bei. Inzwischen hat die Lufthansa die Hilfen komplett zurückgezahlt. Der Bund hat seine Beteiligung mit mehr als 700 Millionen Euro Gewinn verkauft.

Dem Handelsblatt zufolge hatte der Aufsichtsrat Anfang Dezember beschlossen, dem Topmanagement Bonuszahlungen für 2021 und 2022 zu gewähren. Ein Lufthansa-Sprecher erklärte, interne Diskussionen im Aufsichtsrat kommentiere man nicht. "Die aktuell öffentlich in der Diskussion stehende Vergütung für den Vorstand wird abhängig von verschiedenen Faktoren frühestens ab dem Jahr 2025 zur Auszahlung kommen." Es gehe um einen Langfristbonus. Der Aufsichtsrat beachte bei allen Entscheidungen zur Managementvergütung geltendes Recht.

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