Seit 20. Juli ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) (http://ec.europa.eu/consumers/odr) nicht mehr erreichbar. Grund: Die EU-Kommission hat die EU-ODR-Verordnung (Online-Dispute-Resolution) aufgehoben und damit auch die Pflicht, für Anbieter von Online-Shops (Produkte und Dienstleistungen) auf ihrer Webseite auf die OS-Plattform zu verlinken. Davon betroffen sind zum Beispiel auch Paketdienste, Möbelspediteure und Logistiker, die den Online-Betrieb für andere übernommen haben.
Bisher mussten diese befürchten, dass ihnen eine Abmahnung von Anwälten ins Haus flatterte, weil sie nicht auf die EU-Plattform verlinkt hatten. Nun droht die Abmahnung, wenn der Link noch vorhanden ist, erklärt Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau.
Was tun, um einer Abmahnung zu entgehen?
Es könne als irreführend angesehen werden, wenn Unternehmen den Verbraucher auf eine Möglichkeit zur Streitbeilegung hinweisen, die nicht mehr existiert. Daher sollten Logistiker, die einen entsprechenden Link auf Ihrer Webseite integriert haben jetzt reagieren. Nicht nur das Online-Impressum sollten sie anpassen, sondern unter anderem auch Ihre AGB daraufhin überprüfen, rät der Anwalt.
Auch deutsches Streitbeilegungsgesetz beachten
Außerdem: Unabhängig von der EU-Plattform müssen viele Logistiker das deutsche Streitbeilegungsgesetz beachten und hier ihren Pflichten nachkommen.
Was im deutschen Streitbeilegungsgesetz zu beachten ist und was Logistiker jetzt tun sollten, um Abmahnungen zu entgehen, erfahren Abonnenten der VerkehrsRundschau im Profiportal VRplus. Sie können dort den Rechtsblog frei lesen.