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Lkw-Kartell: Kein Schadenersatz für Spediteure

29.04.2022 08:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Weitere Massenklage gegen Lkw-Kartell in München eingereicht
Die Mercedes-Benz Group muss keinen Schadenersatz wegen Beteiligung am Lkw-Kartell zahlen
© Foto: Klaus-Dietmar Gabbert / dpa / picture alliance

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage mit der Forderung nach einer Entschädigung im Zuge des Lkw-Kartells abgewiesen.

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Die Mercedes-Benz Group muss keinen Schadenersatz wegen Beteiligung des Vorgängerunternehmens Daimler am sogenannten Lkw-Kartell zahlen. Das Landgericht Stuttgart wies eine Klage mit der Forderung nach einer Entschädigung in Höhe von rund 96 Millionen Euro ab, wie eine Sprecherin am Donnerstag, 28. April, mitteilte.

Eine Tochter des Spediteursverbunds Elvis, die die Forderungen von rund 350 Unternehmen bündelte, erbringe keine ihr erlaubte Inkassotätigkeit, sondern eine umfassende Rechtsberatung. Das verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Sie sei nicht Inhaber etwaiger kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche. Und deshalb dürfe sie nicht klagen. Im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell waren beim Landgericht rund 300 Klagen eingegangen.

Die EU-Kommission hatte 2016 Kartellstrafen über insgesamt knapp drei Milliarden Euro gegen die Hersteller Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault verhängt, weil diese sich über Jahre hinweg über Preislisten ausgetauscht hatten. MAN musste als Kronzeuge nichts zahlen. Später bekam Scania noch eine Strafe von rund 900 Millionen Euro aufgebrummt. Die Frage, ob den Käufern der Lastwagen ein Schaden entstanden ist, ließ die Kommission allerdings offen.

Die Mercedes Benz Group ist die Rechtsnachfolgerin der Daimler AG. Bei der Aufspaltung des Unternehmens wurde vereinbart, dass die nun selbstständig agierende Nutzfahrzeugsparte Daimler Truck AG die finanziellen Risiken aus der Vergangenheit, so auch aus dem Lkw-Kartell übernehmen muss. Daimler hatte im Zusammenhang mit den Klagen erklärt, man sich gegen unberechtigte Ansprüche entschieden zur Wehr setzen. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unseren Kunden kein Schaden entstanden ist.“ (tb/dpa)

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