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EPAL stellt klar: Keine EUDR-Pflichten für Nutzer von EPAL-Paletten

16.09.2025 11:56 Uhr | Lesezeit: 1 min
EPAL-Palette mit QR-Code auf den Klötzen
Warenempfänger- und lieferanten, die EPAL-Paletten in ihren Logistikprozessen nutzen, sind nicht von den Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung betroffen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in Palettentausch- und Palettenhandling, so der Verband
© Foto: EPAL

Die Europaletten-Organisation informiert darüber, dass die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) keine zusätzlichen Pflichten für Logistiker beinhaltet, die die EPAL-Paletten nutzen.

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Der Einsatz von EPAL-Paletten in der Logistik bleibt auch nach Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2025 ohne zusätzliche Pflichten für die Verwender. Darauf weist die European Pallet Association (EPAL) in einem aktuellen Informationsschreiben hin. Sowohl der Transport als auch der Tausch von neuen und gebrauchten EPAL-Paletten seien von den EUDR-Vorgaben nicht betroffen.

EUDR findet keine Anwendung auf beladene oder gebrauchte EPAL-Paletten

Wie EPAL mitteilt, betrifft die EUDR zwar neue EPAL-Paletten als Holzprodukt, jedoch explizit nicht beladene Paletten oder gebrauchte Paletten. Unternehmen, die Waren auf EPAL-Paletten lagern, versenden oder empfangen, müssen daher keine Konformitätsprüfungen im Hinblick auf die EUDR durchführen.

„Mit Waren beladene Paletten sind ausdrücklich von der Anwendung der EUDR ausgenommen“, erklärt Jarek Maciążek, Präsident der EPAL. „Der Lieferant von Waren muss also keine Informationen zur EUDR-Konformität der von ihm verwendeten EPAL-Paletten einholen oder an den Warenempfänger mitteilen.“

Auch für die Empfänger von Waren auf den Paletten würden keine EUDR-Pflichten gelten. „Für die Verwender von EPAL-Paletten entsteht somit durch die EUDR kein zusätzlicher Aufwand.“ Die Verordnung hat somit keine Auswirkungen für die Logistikprozesse von Warenlieferanten und -empfängern, wie der Verband betont.

Palettentausch und Leerpalettenlogistik bleiben unbeeinträchtigt

Auch die gängige Praxis des Palettentauschs und das Handling von leeren EPAL-Paletten ist von der neuen Verordnung nicht betroffen. Das betrifft insbesondere Transportunternehmen und Logistikdienstleister, für die der Rücklauf und Weitertransport leerer Ladungsträger zur täglichen Praxis gehört.

„EPAL-Paletten werden über viele Jahre hinweg wiederverwendet. Um die Einsatzdauer zu verlängern, werden gebrauchte EPAL-Paletten sortiert und repariert“, erläutert Davide Dellavalle, Vize-Präsident der EPAL.

Beides erfordere den Transport von leeren Paletten, auch wenn die Transportwege aufgrund der großen Zahl von Betrieben und Verwendern der Paletten sehr kurz seien. „Daher ist es wichtig, dass auch dieser Teil der Palettenlogistik, also die Lieferung und der Transport von leeren EPAL-Paletten, nicht von der EUDR berührt wird.“

Hersteller sichern EUDR-Konformität neuer Paletten

Für neue Paletten der Organisation, die unter die EUDR fallen, übernehmen die lizenzgebundenen Hersteller die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Sie dokumentieren die Herkunft des verwendeten Holzmaterials und stellen sicher, dass keine Entwaldung oder Waldschädigung im Zusammenhang mit der Holzbeschaffung steht.

Die Organisation sieht in dieser Entwicklung eine weitere Bestätigung für die Nachhaltigkeit des offenen Palettenpools. „Wiederverwendbare EPAL-Holzpaletten sind die nachhaltigste Lösung in der Palettenlogistik“, so Bernd Dörre, CEO der EPAL. Besonders im Vergleich mit Kunststoffpaletten biete der Einsatz der Paletten für Unternehmen einen Vorteil in der CO₂-Bilanz und beim Vermeiden von Umweltverschmutzung durch Mikroplastik und Plastikabfall.


Hintergrund zur EUDR

Die EUDR ersetzt ab Ende 2025 die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und erweitert deren Geltungsbereich deutlich. Neben Holzprodukten fallen unter anderem auch Agrarerzeugnisse wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindfleisch und Kautschuk unter die Verordnung.

Ziel ist es, die Einfuhr sowie die Produktion dieser Güter in der EU nur dann zuzulassen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Anforderungen gelten nicht nur für Importe, sondern auch für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt oder exportiert werden.

Die Hersteller von EPAL-Paletten sind nach Angaben des Verbands bereits mit entsprechenden Prüf- und Dokumentationsprozessen vertraut, da sie seit Jahren unter der EUTR tätig sind.



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#Paletten

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