Damit ausländische Fachkräfte zukünftig leichter nach Deutschland kommen können, haben sich der Bundestag sowie der Bundesrat am 7. Juli endgültig für eine Reform der Fachkräfteeinwanderung entschieden: Die Fachkräfteeinwanderung soll dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nach, künftig auf drei Säulen aufbauen - der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.
Die Fachkräftesäule
Die Fachkräftesäule soll das zentrale Element der Reform bilden. "Im Mittelpunkt steht der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben", heißt es in einer Erklärung zur Reform des Bundesrates. Das Gesetz senke die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtere die Bedingungen für Berufsanfänger - ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug.
Es setze außerdem die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und deren Familienangehörige herab. Ausländische Studierende sollen erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten erhalten. "Das Gesetz vereinfacht zudem den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken", heißt es weiter.
Die Erfahrungssäule
Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss soll mit der Reform der Fachkräfteeinwanderung für alle Berufsgruppen geöffnet werden. Voraussetzung sei laut Bundesrat Kompakt eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.
Die Potenzialsäule
Das Gesetz führt die sogenannte „Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird anhand festgelegter Kriterien wie Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt.
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einzelne Regelungen werden bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.