Um Studierende und Auszubildende zu entlasten, hat der Bundestag eine BAföG-Reform beschlossen. Ab dem 1. August erhalten sie nicht nur leichteren Zugang zu der Förderung, sondern auch höhere Unterstützungssummen. So können Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, künftig 632 statt bisher 585 Euro bekommen. Der Förderungshöchstsatz für Studierende steigt von bisher 861 auf 934 Euro.
Einkommensfreibeträge der Eltern steigen
Auch das Einkommen der Eltern wird künftig ab einer höheren Grenze berücksichtigt. Die entsprechenden Freibeträge steigen um rund 20 Prozent. Das bedeutet konkret, dass bis 2415 Euro des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei bleiben - statt bisher 2000 Euro. Angehoben werden auch weitere Freibeträge, etwa für Verheiratete und Studierende mit Kind.
Vermögenfreibetrag angehoben
Wer bereits Erspartes besitzt, muss sich weniger um seinen Bafög-Anspruch sorgen, denn das Vermögensfreibetrag wurde angehoben. Gleichzeitig wurde es jedoch mit einer Altersgrenze versehen. Unter 30-Jährige dürfen 15.000 Euro auf dem Konto haben, über 30-Jährige 45.000 Euro, ohne dass das auf das Bafög angerechnet wird. Bisher sind es grundsätzlich 8200 Euro.
Höherer Kinderbetreuungs- und Wohnkostenzuschlag
Darüber hinaus dürfen BAföG-beziehende Studierende künftig 330 Euro in einem Nebenjob verdienen können, ohne dass sich das auf die Bafög-Höhe auswirkt. Bislang waren es 290 Euro. Studierende, die schon Kinder haben, können künftig 160 Euro statt bisher 150 Euro im Monat Betreuungszuschlag bekommen. Der Wohnkostenzuschlag für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, erhöht sich zudem von 325 Euro auf 360 Euro.
Neben den finanziellen Zuschüssen hat die Bundesregierung auch die Altersgrenze für BAföG-Berechtigte angehoben: Studierende bis 45 Jahre können die Unterstützung künftig beantragen. (sn)