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Bundesamt nimmt zur Bußgeld-Praxis Stellung

15.04.2021 17:12 Uhr
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Derzeit in der Kritik: die Bußgeld-Praxis des BAG bei Verstößen
© Foto: Axel Granzow / VerkehrsRundschau

Osteuropäische Lkw-Fahrer müssen bei Verstößen, etwa wegen überlanger Lenkzeiten, hierzulande offenbar weniger Bußgeld bezahlen als deutsche Lkw-Fahrer. Das BAG bestätigt nun, dass das Bußgeld unter anderem auch von dem Einkommen des Lkw-Fahrers abhängt.

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Köln. Deutsche und ausländische Lkw-Fahrer müssen in Deutschland bei Verstößen, etwa wegen zu langer Lenkzeiten, offenbar unterschiedliche Bußgelder bezahlen. So sollen osteuropäische Lkw-Fahrer bei solchen und anderen Verstößen auf Bußgelder bis zu 50 Prozent Rabatt bekommen. Das hatte dieser Tage der Branchenverband Camion Pro in Deutschland vermeldet und in der Transport- und Logistikbranche damit vielerorts für Kritik gesorgt.

Bislang hatte sich das Bundesamt für Güterverkehr zu diesen Vorwürfen auf Anfrage der VerkehrsRundschau nicht geäußert. Nun nimmt das BAG offiziell zu den Vorwürfen Stellung und begründet sein Vorgehen wie folgt: „Im Rahmen der Bearbeitung von Bußgeldverfahren sind für das BAG die in den jeweils einschlägigen bundeseinheitlichen Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen enthaltenen Bußgeldrichtsätze maßgebend.“

Einkommensverhältnisse des Fahrers beeinflussen Bußgeldhöhe

Und diese orientieren sich, bestätigt das BAG, „an den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen eines Beschäftigten in Deutschland. Sie gehen also vom allgemeinen Lohnniveau in Deutschland aus.“  Die Bemessung der konkreten Bußgeldhöhe sei nach den gesetzlichen Kriterien vorzunehmen, heißt es seitens der Bundesbehörde weiter. „Dabei sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Grad der Verantwortlichkeit der betroffenen Person sowie insbesondere auch deren wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen.“

„Fahrer, die nicht in Deutschland wohnhaft sind und die bei Unternehmen angestellt sind, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, beziehen ein Einkommen, das im Regelfall deutlich unter dem in Deutschland üblichen Lohnniveau liegt“, teilt das BAG ferner mit. Nach ständiger Rechtsprechung müsse das BAG daher darauf achten, dass das festzusetzende Bußgeld verhältnismäßig zu den Einkommensverhältnissen des Betroffenen sei und ihn nicht über Gebühr belaste.

Keine unterschiedliche Höhe der Bußgelder für Unternehmer

In diesem Zusammenhang verweist die Bundesbehörde auf folgendes: „Die Sicherung des fairen Wettbewerbs im Güterverkehr ist Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit des BAG. Es ist uns deshalb  wichtig darauf hinzuweisen“, betont das BAG, „dass bei Verstößen von Unternehmern eine einheitliche Bußgeldhöhe unabhängig vom Standort des Unternehmens, gerade auch im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen zur Auftraggeberverantwortung und der Kabotage gilt.“ Sprich: es gibt dem BAG zufolge keine unterschiedlichen Bußgelder-Höhen für Unternehmer. Gleichzeitig betont die Bundeshörde, dass über ihre „engmaschigen Schwerpunktkontrollen und nachgelagertem Betriebskontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen und der weiteren Vorschriften, insbesondere des Güterkraftverkehrsrechts, illegale Praktiken von Unternehmen aufgedeckt und konsequent geahndet werden.“ (eh)

 

 

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KOMMENTARE


Heinz-Joachim Koelling

16.04.2021 - 09:39 Uhr

Damit werden Dumpinglöhne Unterstützt und das Gleichheitsgebot Unterlaufen


Andreas Kalde

16.04.2021 - 10:38 Uhr

Diskriminierung der Ansässigen Lkw Fahrer. Mus eigentlich vor EuGH.


Thomas Wulf

16.04.2021 - 13:57 Uhr

Schließe mich den vorherigen Meinungen an. Wenn die Fahrer auch ein entsprechendes Bußgeld zahlen müssten, würden diese sich auch überlegen, ob sie dann noch für den Arbeitgeber fahren können. Im übrigen ist mir eine solche Praxis nicht bekannt, wenn wir im Ausland ein Bußgeld bezahlen müssten. Bsp.: Für 3 km/h zuviel in den Niederlanden habe ich vor einem halben Jahr 50,- € bezahlt. Keiner hat nach meinen Einkommensverhältnissen gefragt.


Heinz Mahn

16.04.2021 - 14:53 Uhr

Leider wird auch hier nicht vollumfänglich berichtet. Der Rabatt beginnt erst bei Strafen im OWI über 250 Euro und auch nur für die Summe die darüber liegt. Bei 300 Euro wären es also maximal 25 Euro Rabatt. Diese ganze Aufregung hätte bei ordentlicher Recherche nicht stattgefunden.


hermann kaltwasser

16.04.2021 - 20:20 Uhr

andere staaten nehmen auch keine rücksicht zb. frankreich italien england und komicherweise wird da auch nicht wildwest gefahren so wie hier ausserdek empfinde ich das diskreminierend


Müller

17.04.2021 - 06:44 Uhr

Das ist eine Frechheit. Die Stafen müssen für alle Fahrer gleich sein.wie oft sehe ich,wenn ich mal wieder brav im Stau hinten anstehe das Fahrer aus bestimmten Länder vorbeiziehen,egal ob ein Überholverbot angezeigt wird. Um vorne wieder rein drängen. Wie sehr kotzt mich das an. Und das beste, die Polizei macht nichts.


Tilman Eberhardt

17.04.2021 - 08:43 Uhr

Jeder darf hier machen was er will , nur das eigene Volk nicht .Unglaublich aber es erklärt den Fahrstil der Kollegen in Deutschland.


Frank Rüdiger

17.04.2021 - 19:36 Uhr

Und die sogenannten Kollegen lachen sich darüber kaputt.


Zenz Thomas

19.04.2021 - 08:38 Uhr

Ich empfinde das als diskriminierung des deutschen Fahrpersonals. Das sage ich als Fahrer der seinen Beruf immer noch gerne ausübt. Was sind das für Politiker, die so etwas zulassen??? Im Ausland wird keine Rücksicht darauf genommen, egal aus welchem Land man ist. Auch vermisse ich die Anwälte die die deutschen Unternehmen laut deutlich und medial unterstützen.


Heinz Techtmeyer

22.04.2021 - 11:23 Uhr

Was ist den mit Fahrern aus skandinavischen Ländern. Dort sind die Löhne wesentlich höher als in Deutschland. Müssen die dann mehr bezahlen? Die Regelung ist echt lächerlich. Wir werden im Ausland abgezockt und und die bekommen Rabatt.


Manfred Haubert

06.05.2021 - 13:26 Uhr

Da muss ich mich meinem Vorgänger leider vollkommen recht geben, die deutschen Fahrer stehen im Stau an und die Ausländer fahren vorbei. Die deutschen Kraftfahrer bekommen ja auch noch Punkte beim Überholen im Überholverbot. Das ist völlig ungleiche Behandlung, ein BAG Beamter teilte mir mal mit, das in vielen ausländischen Fahrzeugen eine Software verbaut wäre, die die Lenk-und Ruhezeiten, sowie das Mautgerät manipuliert. Wie sollen da die deutschen Transportunternehmen noch Konkurrenzfähig bleiben.


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