Es sind ja keine Peanuts. Es geht um Millionen-, um Milliarden-Beträge, wenn die Richter darüber zu entscheiden haben, ob die Höhe der jetzigen LKW-Maut korrekt ist. Offiziell zahlt der LKW 16,3 Cent. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in seiner Rechnung auf einen Wert von 13 Cent.
Wer hat nun Recht? Können die Betriebe mit einer Erstattung mehrerer 1000 Euro pro Jahr und LKW rechnen? Um diese Fragen zu klären, wird der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in diesen Wochen über ausgesuchte Unternehmen beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Maut einreichen.
Welche Erfolgsaussichten die Klage hat, ist derzeit schwer zu beurteilen. Von der Tendenz her scheint die Beklagte (also die Bundesrepublik) die besseren Karten in der Hand zu halten. Da ist auch das Urteil des Schweizer Verwaltungsgerichts, das die Mauterhöhung bei unseren Nachbarn für unrechtmäßig erklärt hat, in der Sache überhaupt keine Stütze. Denn es handelt sich um zwei völlig verschiedende Sachverhalte. Hinzu kommt, dass die LKW-Maut in der Schweiz das Vier- bis Fünffache von der Abgabe in Deutschland beträgt. Es ist so, als würden die Schweizer in einer Tempo-50-Zone ihre Geschwindigkeit von 50 auf 60 km/h erhöhen und die Deutschen von 10 auf 20 km/h.
Dennoch ist das Schweizer Urteil sehr hilfreich. Zeigt es doch, dass der LKW nicht eine Finanzquelle ist, die man beliebig anzapfen kann. Deshalb lohnt sich auch die Klage des BGL, selbst wenn der Verband damit scheitern sollte. Denn in den Verhandlungen könnte offensichtlich werden, dass der LKW keine Melkkuh ist, die man bis zum letzten Tropfen ausquetschen kann. Das beliebige Drehen an der Mautschraube würde deutlich schwerer werden.
Michael Cordes
Redakteur