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Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung in Betrieben unter der Lupe

15.06.2022 15:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung in Betrieben unter der Lupe
In einer Gefährdungsbeurteilung werden für den Arbeitsschutz Maßnahmen festgelegt, um die Risiken zu beseitigen und Mängel rechtzeitig abzustellen. Dies ist ein Schwerpunktthema in der dritten Periode der GDA 
© Foto: picture-alliance/PantherMedia

Die Berufsgenossenschaft Verkehr führt im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie Betriebsbesichtigungen durch. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Thema der systematischen Gefährdungsbeurteilung.

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Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) sind dafür bis 2025 vor Ort in den Mitglieds-Betrieben unterwegs. Sie wollen sich dort in Form von Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung schwerpunktmäßig die Arbeitsschutzorganisation und die Gefährdungsbeurteilung anschauen, wie die Berufsgenossenschaft mitteilt.

„Mit einem Experten das eigene System zu beleuchten, kann einen selbst weiterbringen. Der Blick von außen ermöglicht eine neutralere Sichtweise“, erläutert Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr, den Sinn hinter der Maßnahme.

Verbessern und optimieren als Ziel

Dabei sollen unterschiedliche Fragen eine Rolle spielen: Gibt es bereits eine Gefährdungsbeurteilung? Ist sie vollständig? Ist sie im Unternehmen bekannt und werden die Maßnahmen umgesetzt, die darin beschrieben sind?

In einem Gespräch mit der Unternehmensleitung wollen die Aufsichtspersonen gemeinsam ermitteln, ob es Verbesserungsbedarf gibt und wie die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation optimiert werden können. Im Mittelpunkt stehen klein- und mittelständige Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten.

Dritte Periode der GDA mit Fokus auf Gefährdungsbeurteilung

Hintergrund für die Maßnahme ist die dritte Periode der Gemeinsamen Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). In dieser steht die Gefährdungsbeurteilung im Fokus. Diese Strategie ist eine auf Dauer angelegte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern Verankert ist sie im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII.

Risiken erkennen, Maßnahmen festlegen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist wie eine Art große Checkliste zu verstehen, wie die Berufsgenossenschaft weiter erklärt. In dieser werden alle Arbeitsbereiche, erkannten Gefährdungen und erforderlichen Maßnahmen erfasst. Diese Maßnahmen werden mit entsprechendem Umsetzungsdatum hinterlegt. Weitere Aspekte sind verantwortliche Mitarbeiter, die diese dann auch umsetzen und dass die Beschäftigten selbst die Inhalte kennen müssen.

Eine gute Gefährdungsbeurteilung hilft, Risiken im Unternehmen zu erkennen und Maßnahmen festzulegen, um die Gefahren zu beseitigen, so die BG Verkehr. Mängel könnten so rechtzeitig erkannt und abgestellt, Störungen und damit verbundene Ausfallzeiten würden minimiert.

Arbeitsprogramme mit passenden Angeboten geplant

Der GDA-Schwerpunkt „Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung“ umfasst drei Ziele: gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen, gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen und sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.

Arbeitsprogrammen sollen diese vertiefend behandeln. Im Rahmen der Programme ist es geplant, auch branchenbezogene Angebote zu diesen Themen zu entwickeln, hebt die Berufsgenossenschaft hervor. (mwi)

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