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Was Lager- und Logistikleiter grundsätzlich beachten müssen

27.05.2011 10:02 Uhr
Was Lager- und Logistikleiter grundsätzlich beachten müssen
Vor allem, wenn Mensch und Maschine aufeinandertreffen ist Vorsicht geboten
© Foto: BG Verkehr

Lager- und Logistikleiter sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen zu schützen. Dabei sind ein ganze Reihe von Rechtsvorschriften zu beachten

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Die Basis für Unfallverhütung und Präventionsmaßnahmen im Unternehmen bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Gefährdungsanalyse. Sie muss vom Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz erstellt und nebst abgeleiteter Schutzmaßnahmen dokumentiert werden. Die Beurteilung kann durch externe Arbeitssicherheitsexperten oder den betrieblichen Arbeitsschutzbeauftragten erfolgen. Standardisierte Musterbögen für zahlreiche Arbeitsplätze bieten die Berufsgenossenschaften auf ihren Internetseiten. Überdies ist eine regelmäßige Unterweisung der Arbeitnehmer vorgeschrieben – mindestens einmal pro Jahr, je nach Aufgabengebiet auch öfter.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Inhalte für den Arbeitsschutz im Bereich Lager und Logistik:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §12 „Regelmäßige Unterweisungspflicht", §5 „Gefährdungsanalyse"

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): „Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), §9 „Unterweisungspflicht"

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): „Einrichten und Betrieb von Arbeitsstätten" 

Arbeitsstättenrichtlinien (ASR): Aus der ArbStättV abgeleitet,  ASR/A1.3 „Sicherheit und Gesundheit", ASR/A1.7 „Türen und Tore", ASR/A2.3 „Kennzeichnung Flucht- und Verkehrswege" 

Unfallverhütungsvorschrift BGV: Laut Sozialgesetzbuch SGB VII „eigenständiges Recht", §5 „Betriebsanweisung erstellen"

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGR und BGI):  Lehrpläne, Richtlinien für Ladebrücken und fahrbare, Rampen (ZH 1/156), BG-Grundsatz für arbeitsmedizinische, Vorsorgeuntersuchungen   

Allgemeine Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift (BGV): Je nach Umgebung auch diverse berufsgenossenschaftliche Regeln (wie etwa BGR 189 - Schutzkleidung); A1 „Arbeitssicherheit", D29 „Fahrzeuge, und Transportfahrzeuge", D27 „Flurförderfahrzeuge"  

VDI-Handbücher: „Technische Logistik“ (Band 1-8), „Ladungssicherung“

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Zivilrechtliche Haftung; §831 „Haftung für Verrichtungsgehilfen"  

Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG): §130 „Beaufsichtigung“

Strafgesetzbuch (STGB): Strafrechtliche Haftung; §222 „Fahrlässige Tötung", §229 „Körperverletzung" 

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Auf gesetzlicher Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes; Umsetzung der EG-Richtlinie 98/24 EG, 1.3 „Allgemeine Schutzmaßnahmen", Anhang V „Pflichtuntersuchungen"   

Europäische Vorgaben: EG-Sicherheitsdatenblätter (Gefahrstoffe), insbesondere: 7 „Handhabung und Lagerung" sowie 14 „Transport"

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