CBAM ab 2026: Die wichtigsten Regeländerungen für CO₂-Grenzausgleich
Ab 2026 gelten für Importeure von unter anderem Zement und Stahl strengere Regeln. Sie müssen entstandene CO2-Emissionen ausgleichen. Allerdings hat die EU die CBAM-Verordnung etwas vereinfacht.
Ab 2026 startet die Regelphase des EU-CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Unternehmen, die emissionsintensive Waren wie Stahl, Zement oder Düngemittel aus Drittländern importieren, müssen dann CBAM-Zertifikate kaufen, um die entstehenden Emissionen auszugleichen. Der Rat und das Parlament der EU haben nun eine vereinfachte Version der Verordnung verabschiedet.
Neu ist ein De-minimis-Wert: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Jahr und Importeur fallen künftig nicht unter die Regelung – rund 90 Prozent der Importeure sind damit ausgenommen. Wer mehr einführt, muss sich als „zugelassener CBAM-Anmelder“ bei der Deutschen Emissionshandelsstelle registrieren und jährlich eine Emissionserklärung abgeben.
Die EU plant zudem weitere Vereinfachungen bei Zulassung und Berechnung. Anfang 2026 könnte der Anwendungsbereich auf zusätzliche Branchen ausgeweitet werden.