Beim Leasing wird zwischen zwei Vertragstypen unterschieden: Dem Voll- und dem Teilamortisationsvertrag. Ferner wird zwischen Finanzierungsleasing und Full Service Leasing differenziert.
Der Vollamortisationsvertrag
Wurde ein Vollamortisationsvertrag geschlossen, deckt der Leasingnehmer während der Vertragsdauer durch seine Raten die gesamten Fahrzeugkosten einschließlich Nebenkosten vollständig ab. Die Grundmietzeit, in der der Vertrag nicht gekündigt werden kann, liegt in der Regel bei 40 – 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Normalerweise hat der Leasingnehmer bei einem solchen Vertrag die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Vertragsablauf zum Restwert zu kaufen. Optional besteht auch die Möglichkeit, die Leasingzeit – bei reduzierten Raten! – zu verlängern.
Der Teilamortisationsvertrag
Im Gegensatz zum Vollamortisationsvertrag werden beim Teilamortisationsvertrag die Fahrzeug-Anschaffungskosten durch die Raten nur teilweise gedeckt. So bleibt ein Restwert bestehen. Zum Ende des Vertrags kann der Leasingnehmer entscheiden, ob er das Fahrzeug zum aktuellen Marktwert kauft oder der Leasingvertrag auf der Basis des Restwertes weiter fortgesetzt wird. Der Restwert wird normalerweise vor Vertragsabschluss kalkuliert.
Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing-Verträge haben den Charakter eines Mietvertrags und sind auf mittlere und langfristige Dauer angelegt. Beim Finanzierungsleasing trägt der Leasingnehmer die volle Verantwortung für das geleaste Fahrzeug und muss sich um Versicherung, Inspektionen und Reparaturen selber kümmern. Finanzierungsleasing-Verträge gehen von einer fest vereinbarten Grundmietzeit aus, während sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber den Vertrag nicht kündigen können. Eine solche Grundmietzeit beträgt zwischen 40 und 90 Prozent der so genannten "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer". Ausschlaggebend dafür sind steuerliche Gründe, um den Leasinggeber in der Position des wirtschaftlichen und juristischen Eigentümer des Fahrzeugs zu belassen. Bei Fahrzeugen beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwei bis vier Jahre.
Full Service Leasing
Full Service Leasing ist ein erweitertes Finanzierungsleasing und wird beim Fahrzeugleasing häufig angeboten. Wird ein Full Service-Vertrag abgeschlossen, erwirbt der Leasingnehmer zusätzliche Serviceleistungen wie die Wartung des Fahrzeugs, seine Versicherung, Reparaturen und manchmal auch Verwaltungsaufgaben, die nun vom Leasinggeber übernommen werden. Oft wird auch eine 24-Stunden-Hotline angeboten, falls es mit dem geleasten Fahrzeug Probleme gibt. Da durch den zusätzlichen Service Kosten entstehen, sind die monatlichen Raten vergleichsweise höher als beim reinen Finanzierungsleasing.
Manche Firmen bieten auch ein Teilservice-Leasing an. Solche Verträge enthalten in der Regel die KFZ-Steuer und die Versicherung, Full Service-Verträge erstrecken sich mitunter auf die gesamte Fuhrparkverwaltung.
Bei Full Service-Verträgen kann außerdem noch zwischen den Varianten der offenen und geschlossenen Kalkulation unterschieden werden. Entscheidet sich ein Leasingnehmer für die offene Kalkulation, wird am Laufzeitende eine Endabrechnung erteilt, bei der die tatsächlichen Kosten der Dienstleistung den geleisteten Zahlungen gegenübergestellt werden. Eine geschlossene Kalkulation läuft über einen monatlichen Festbetrag, der über die gesamte Vertragslaufzeit fix bestehen bleibt. Zum Vertragsende wird dann nach Mehr- oder Minderkilometerleistung abgerechnet.
Was Sie generell vor Vertragsabschluss beachten sollten:
Egal, für welchen Leasingvertrag Sie sich entscheiden, Sie sollten vor der Vertragsunterzeichnung nicht nur die Höhe der einzelnen Raten, sondern auch die gesamte Vertragslaufzeit und die Zahlungsweisen achten. Außerdem muss vorab geklärt werden, was nach Ablauf des Vertrags mit dem Fahrzeug passiert.
Vertragstypen

Beim Leasing wird zwischen zwei Vertragstypen unterschieden: Dem Voll- und dem Teilamortisationsvertrag. Ferner wird zwischen Finanzierungsleasing und Full Service Leasing differenziert