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Verkehrsinfrastruktur: Planung- und Genehmigung vereinfachen

20.10.2023 13:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die Straßeninfrastruktur in Deutschland ist komplex; hier die Luftaufnahme eines Autobahnkreuzes in Koblenz.
Für ausgewählte Projekte an Autobahnen und auf der Schiene soll ein „überragendes öffentlichen Interesse“ festgelegt werden
© Foto: CL-Medien/stock.adobe.com

Damit Verkehrsprojekte künftig schneller umgesetzt werden können, hat der Bundestag einem Gesetz zugestimmt, das Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll.

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Bauprojekte auf Autobahnen und bei der Bahn sollen künftig schneller in Gang kommen, um besonders Engpässe zügiger zu beseitigen. Darauf zielt ein Gesetz der Ampel-Koalition, das der Bundestag am Freitag, 20. Oktober, beschlossen hat. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte, Straßen, Brücken und Schienennetz seien jahrzehntelang vernachlässigt worden. Deshalb gehörten Staus, kilometerlange Umwege und ewiges Warten auf den Zug leider zum Alltag vieler Menschen. „Auf Dauer ist das niemandem zumutbar, und es richtet volkswirtschaftlich einen enormen Schaden an.“

Konkret sollen verschiedene Verfahren für Planungen und Genehmigungen vereinfacht und beschleunigt werden. Im Kern soll für ausgewählte Projekte an Autobahnen und auf der Schiene ein „überragendes öffentlichen Interesse“ festgelegt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Dies solle in Verfahren dazu führen, dass Entscheidungen deutlich schneller möglich werden, sagte Wissing. Im Blick stehen auch Erleichterungen für Ersatzneubauten maroder Brücken und beim Bau von Solaranlagen an Bundesfernstraßen.

Beschleunigt umgesetzt werden sollen auch 138 Autobahnprojekte, bei denen es vor allem um zusätzliche Fahrspuren geht. Es handelt sich um Vorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf zur „Engpassbeseitigung“ festgestellt wurde und zu denen die Länder ihr Einvernehmen erklärt haben. Die Hälfte der Projekte liegt in Nordrhein-Westfalen. Weitere Vorhaben gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Von der Opposition kam Kritik. Der CSU-Verkehrspolitiker Ulrich Lange monierte, das „überragende öffentliche Interesse“ für Projekte bleibe ein unbestimmter Rechtsbegriff, während der Umweltschutz weiter als Staatsziel gelte. „Herzlichen Glückwunsch allen Bürgerinitiativen, die Infrastruktur verhindern wollen.“ Es gebe keine Vorfahrt für Verkehrsprojekte. Gebraucht werde eine Einschränkung von Klagerechten für Verbände. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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