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US-Regierung verabschiedet Gesetz zur Drohnenregistrierung

19.10.2015 19:00 Uhr
US-Regierung verabschiedet Gesetz zur Drohnenregistrierung
Immer mehr Drohnen befinden sich in Privatbesitz. Die US-Regierung will nun die Vorschriften verschärfen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Der unkontrollierte Einsatz von unbemannten Flugkörpern ist ein Sicherheitsrisiko. Aus diesem Grund sollen die Bürger künftig sämtliche Drohnen im Privatbesitz amtlich registrieren.

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Washington. Die US-Regierung will noch im Laufe dieser Woche ein Gesetz verabschieden, welches die amtliche Registrierung aller von Bürgern bereits erworbenen unbemannten Flugkörper vorschreibt. Diesen Schritt betrachten Fluglinien, Pilotenvereinigungen und Fluglotsen als überfällig, gab es doch in jüngster Vergangenheit mehrfache Gefährdungen des Flugverkehrs durch Vorbeiflüge von Drohnen, speziell während der Anflug- oder Landephase im Bereich von Flughäfen.

Dieses wachsende Sicherheitsrisiko, ausgelöst durch die explosionsartig zunehmende Anzahl verbunden mit dem unkontrollierten Einsatz von Drohnen durch Privatpersonen, nennt die US-Regierung als wesentlichen Grund für das anstehende Gesetzesvorhaben. Zugleich sollen in dem amtlichen Register klare Vorschriften für den Gebrauch von unbemannten Flugkörpern formuliert werden, an die sich die Eigner zu halten haben.

Sollte es dennoch zu einem durch Drohnen ausgelösten Unfall kommen, können die Ämter den Halter aufgrund der Registrierung umgehend ermitteln und dadurch auch leichter Schuld- und Versicherungsfragen klären.

Nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden sind in den USA bis heute rund 500.000 Drohnen verkauft worden. Deren Anzahl wird sich laut Einschätzung der Flugbehörde Federal Aviation Administration in den kommenden fünf Jahren vervierfachen. Laut FAA haben Piloten von Fluglinien allein in diesem Jahr über 1000 Drohen im Umfeld von Airports gesichtet und darüber offiziell Bericht erstattet. Nach geltender Rechtslage benötigen Inhaber von unbemannten Flugkörpern eine Ausnahmegenehmigung der FAA, wollen sie eine Drohne im Bereich eines Flughafens einsetzen, etwa für fotografische Zwecke. Für alle anderen gilt ein Sperrgürtel von fünf Meilen im Bereich eines Flughafens sowie ein Verbot, ihre Flugobjekte in der Nähe von Flugzeugen einzusetzen. (hs)

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