Frankfurt. Ein Arbeitgeber macht sich nicht schadensersatzpflichtig, wenn er einen LKW-Fahrer mit Ladekran allein mit dem Transport von Baustahlmatten beauftragt und ihm aufgibt, diese auf einer Baustelle abzuladen. Es besteht keine Verkehrssicherungspflicht oder Obliegenheit für den Chef, dem Fahrer für solche Arbeiten eine Hilfsperson zur Seite zu stellen. Das manuelle Anhängen der Stahlmatten an den Kran ist nicht so kompliziert, dass dafür eine weitere Person zur Verfügung stehen muss. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. (Aktenzeichen: 23 U 54/06) (ak/vr)
Urteil: LKW-Fahrer darf allein abladen
Ein Arbeitgeber macht sich nicht schadensersatzpflichtig, wenn er einen LKW-Fahrer mit Ladekran allein mit dem Transport von Baustahlmatten beauftragt und ihm aufgibt, diese auf einer Baustelle abzuladen