Urteil: Arbeitnehmer muss betriebsinterne Versetzung akzeptieren

05.09.2008 12:22 Uhr

Ein Arbeitnehmer hat eine betriebsinterne Versetzung grundsätzlich hinzunehmen, besagt ein aktuelles Gerichtsurteil

Mainz. Ein Arbeitnehmer hat eine betriebsinterne Versetzung grundsätzlich hinzunehmen. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Ausnahmen gelten nur für die Fälle, dass dem Mitarbeiter eine bestimmte Stelle im Arbeitsvertrag ausdrücklich zugesichert wurde, die neue Tätigkeit nicht der Qualifikation des Arbeitnehmers entspricht oder wenn er mit Lohneinbußen rechnen muss (Urteil vom 28. 4. 2008 - 5 Sa 716/07). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger war als Schlosser in einem Unternehmen beschäftigt. Als ihn der Arbeitgeber in einen Bereich versetzte, in dem überwiegend Mitarbeiter einer Fremdfirma tätig waren und der mit Lärmbeeinträchtigungen verbunden war, klagte der Schlosser. Er machte geltend, es handele sich bei seiner neuen Arbeit nicht mehr um Facharbeitertätigkeiten. Daher sei die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig. Die Richter des LAG verwiesen jedoch darauf, es sei Sache des Arbeitgebers, aufgrund seines Direktionsrechts den Arbeitsbereich eines Mitarbeiters festzulegen. Dabei ließen sie erkennen, je unbestimmter die Festlegung im Arbeitsvertrag sei, desto größer sei der Spielraum des Arbeitgebers. Der Kläger habe nicht belegt, dass der Arbeitgeber diesen Spielraum überschritten habe, da er generell als „Schlosser“ beschäftigt sei und ihm daher im gesamten Betrieb Schlosserarbeiten zugewiesen werden könnten. (dpa/pi)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.