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Umweltbehörde für Tempo 30 auf Hauptstraßen

24.06.2009 16:16 Uhr
Umweltbehörde für Tempo 30 auf Hauptstraßen
Das Umweltbundesamt fordert eine Tempo-30-Regelung auf Hauptstraßen, um die Feinstaubemission zu senken
© Foto: ddp

Mit neuer Regelung: Feinstaubgrenzwert im Jahr an zehn Tagen weniger überschritten als bei Tempo 50

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Dessau-Roßlau/Stuttgart. Das Umweltbundesamt (UBA) fordert Tempo 30 für feinstaubreiche Hauptverkehrsstraßen in Städten wie Stuttgart oder Ludwigsburg. "Wir müssen die Feinstaubbelastung dringend senken, damit die Menschen - gerade in den Innenstädten - gesunde, saubere Luft atmen können", betonte UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann am Mittwoch in einer Mitteilung der Behörde in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Möglichkeiten gebe es, sie müssten nun "schleunigst" Wirklichkeit werden. Mit der Tempo-30-Regelung ließe sich etwa erreichen, dass der Feinstaubgrenzwert im Jahr an zehn Tagen weniger überschritten wird als bei Tempo 50. Die Feinstaubbelastung in Deutschland war in der ersten Jahreshälfte erneut vor allem in Baden-Württemberg deutlich zu hoch. Ein Grund dafür waren laut UBA windschwache Hochdruckwetterlagen, die häufiger auftraten als in den Jahren 2007 und 2008. Diese hatten vor allem zu Jahresanfang den Abtransport der Luftschadstoffe behindert. Nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in Karlsruhe ist der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft aktuall bereits jetzt in sechs Südwest-Städten an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten worden: neben Stuttgart, wo seit Jahren die bundesweit höchsten Feinstaub-Belastungen gemessen werden, sind das Ludwigsburg, Markgröningen, Pleidelsheim, Reutlingen und Heilbronn. Auch eine Messstation in Ulm steht bereits kurz vor Überschreiten des Jahresgrenzwerts. Bayern ist laut UBA ebenfalls überdurchschnittlich betroffen. Würden in Umweltzonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren, also Schadstoffgruppe EURO 4 und besser, ließen sich bis zu 18 Überschreitungstage pro Jahr vermeiden, sagte Holzmann. Zudem sollten leichte Nutzfahrzeuge - etwa Kleintransporter - der Schadstoffklassen EURO 3 und schlechter mit Dieselrußfiltern nachgerüstet werden. Dies betreffe bis zu 300.000 Fahrzeuge. (dpa)

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