Düsseldorf. Das Unternehmen hatte wenige Tage vor Inbetriebnahme des Mautsystems seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und allen mit Kündigung gedroht, die die neuen Bedingungen nicht akzeptierten. Das Kartellrecht sei auf Toll Collect nicht anwendbar, befand das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch (Aktenzeichen: 12 O 255/05 (Kart)). Toll Collect erfülle mit der Eintreibung der Mautgebühren eine hoheitliche Aufgabe. Die Transportunternehmen stünden ihr dabei nicht als Kunden gegenüber, sondern als Gebührenschuldner, befand das Gericht. "Das Urteil ist eine herbe Enttäuschung", sagte Bernd Andresen vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Er kündigte an, weitere rechtliche Schritte gegen Toll Collect zu prüfen. Neben dem Gang in die zweite Instanz sei auch denkbar, die Geschäftsbedingungen in Pilotverfahren direkt anzugreifen. Die Geschäftsbedingungen gingen einseitig zu Lasten der Transportunternehmen. So habe sich Toll Collect bei eigenen Fehlern von der Schadenersatzpflicht gegenüber den Spediteuren befreit. Nur bei grober Fahrlässigkeit wolle die Mautbetreiberin haften. "Wir hatten keinen Zweifel daran, dass das Kartellrecht hier nicht anwendbar ist und die Kammer unserer Auffassung folgt", sagte der Rechtsvertreter von Toll Collect, Joachim Schütze. Die kurzfristige Änderung der Geschäftsbedingungen sei dem Zeitdruck geschuldet gewesen, unter dem Toll Collect damals gestanden habe. Das Gericht legte den Streitwert auf 1,15 Millionen Euro fest.
Transportverbände-Klage gegen Toll Collect abgeschmettert
Mehr als 30 Transportverbände sind mit einer Klage gegen die Mautbetreiberin Toll Collect GmbH gescheitert. Sie hatten Toll Collect vorgeworfen, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.