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Transport Logistic: Binnenhäfen haben Probleme mit Umsetzung der EU-Hafensicherheitslinie

13.06.2007 13:07 Uhr

Die Umsetzung der EU-Hafensicherheitslinie stellt die deutschen Binnenhäfen vor große Probleme. Die Richtlinie soll zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen dienen. Das berge jedoch das Risiko, dass die Hafenareale zu No-go-Areas würden, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), Karl Michael Probst, auf der Fachmesse Transport Logistic 2007 in München.

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München/Berlin. Es sei der Sicherheit nicht gedient, wenn wirtschaftliche Betätigungen in den Häfen durch permanente Einlasskontrollen behindert, Kundenprozesse überwacht und die Bürger völlig ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es rechtlich problematisch, da der Staat die Kontrolle der Häfen privaten Unternehmen übertragen will, betonte BÖB-Präsidiumsmitglied Friedrich Weege. Die Sicherheitsaufgaben gehörten jedoch in die öffentliche Hand. Zudem würden auf diese Weise den Binnenhäfen die Kosten für die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen aufgebürdet, die diese an ihre Kunden weitergeben müssten, kritisierte Weege. Die Folge wäre, dass die Transporte teurer würden. Die EU-Hafensicherheitsrichtlinie sollte bundesweit bereits bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden. Im Landesverkehrsministerium von NRW steht die öffentliche Beratung jedoch erst im August auf der Tagesordnung – und nur nach entsprechendem Druck, betont der BÖB. Lediglich die Küstenländer wie Hamburg und Bremen haben ihre Richtlinien bereits verabschiedet. NRW hat Weege zufolge bislang als einziges Bundesland ein Konzept, wonach die Überwachung der Hafensicherheit in Zukunft auf einen privaten Betreiber übertragen werden soll. Damit gebe das Land gibt die Sicherheit auf. Anlässlich der Messe Transport Logistik stellte die Innenbehörde von Hamburg ihr Umsetzungskonzept vor. Der hoheitliche Auftrag wird dort durch die Polizei wahrgenommen. „Natürlich benötigt NRW für diese Aufgabe keine 10.000 Polizeibeamte wie Hamburg, die letztlich alle für die Sicherheit in Hamburg – und damit auch im Hafen – zuständig sind“, so Weege. Doch auch in NRW sollte die Organisation der Sicherheit im Hafen in öffentlicher Hand bleiben. Der Hafenbetreiber könne dies nicht leisten, betonte er.

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