TNT Express fordert keine Sicherheitserklärung von Luftfracht-Kunden

31.01.2006 11:02 Uhr

Auch mit Inkrafttreten des neuen Luftsicherheitsgesetzes am 1. Februar 2006 wird der Expressdienstleister TNT Express von seinen Kunden keine "Sicherheitserklärung des bekannten Versenders" verlangen.

Troisdorf. TNT Express untersucht nach eigenen Angaben jede Luftfrachtsendung, die in Deutschland auf ein Flugzeug verladen wird mittels eigener Röntgenmaschinen. Damit will der Dienstleister für ein hohes Maß an Sicherheit sorgen, ohne dass die Versender kostspielige Garantien geben müssen. Für Unternehmen, die Luftfracht mit TNT Express versenden, bleibe auch mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz alles beim Alten. Weder müssten sie die von praktisch allen Luftfrachtspediteuren und Airlines eingeforderte Sicherheitserklärung unterschreiben, noch erwarteten sie Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle ihrer Luftfrachtsendungen, teilte der Expressdienstleister heute mit "Wir verladen bereits seit Jahren grundsätzlich nur solche Sendungen, die zuvor durch unsere Röntgenmaschinen liefen", sagt Josef Borgmeier, Aviation Security Manager bei TNT Express. "Zwar würde auch uns rein rechtlich die Erklärung unserer Kunden genügen, doch wir möchten wirkliche Sicherheitsfortschritte erzielen statt papierener Absicherungen." Das Unternehmen erfüllt eigenen Angaben zufolge seit Jahren die ab dem 1. Februar 2006 verbindlichen Sicherheitsauflagen des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und ist als "Reglementierter Beauftragter" durch das LBA anerkannt. Ab dem 1. Februar 2006 gelten neue Vorschriften für die Luftfrachtbeförderung. Mehr zu den neuen Regeln in der Luftfracht finden Sie in der aktuellen Februar-Ausgabe 02/2006 des Fach- und Wirtschaftsmagazins LOGISTIK inside. (Heft online bestellen – hier clicken) Telefonische Bestellung unter: 01 80 5 / 26 26 18 (bundesweit nur 0,12 Euro pro Minute).

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