Mitarbeiter der amerikanischen Zollbehörde werden künftig in den 20 größten Containerhäfen der Welt für die USA bestimmte Containerströme auf Waren hin untersuchen, die sich für terroristische Anschläge eignen. Das Bundesfinanzministerium, zuständig für den Zoll, unterzeichnete jetzt in Washington eine Grundsatzerklärung, mit der auch Deutschland die US-Regierung im Rahmen ihrer so genannten "Container Security Initiative"(CSI) unterstützt. Von der Regelung sind in Deutschland Hamburg und Bremerhaven betroffen. Es handle sich dabei um "ergänzende Maßnahmen", stellte Horst Kallenbach, Leiter der Oberfinanzdirektion Hamburg (OFD), in der Hansestadt fest. Die Kontrollbefugnis und die Anordnung zur Untersuchung von verdächtigen Waren obliege weiterhin dem deutschen Zoll, versicherte Kallenbach. Er verwies darauf, dass Hamburg für diese Kontrollen bestens gerüstet sei, verfüge es doch seit 1996 über Deutschlands einzige stationäre Containerprüfanlage (CPA). Mit ihr lässt sich eine komplette Zugmaschinen-Container-Kombination binnen Minuten durchleuchten. Auch Bremerhaven soll eine solche Anlage bekommen, so der OFD-Chef. Darüber hinaus profitiere Hamburg von seinem hohen technischen Niveau bei der IT-gestützten Zollabwicklung. (vr/eha)
Terrorbekämpfung: US-Zöllner jetzt auch in Hamburg und Bremerhaven
Befugnis zur Warenkontrollen weiter bei deutschen Beamten