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StVO-Novelle könnte Schwertransporte verzögern

10.01.2020 11:02 Uhr
Schwertransport, Windkraftanlage
Die Transportverbände BGL, BSK und TD befürchten durch die StVO-Reform unter anderem Probleme beim Transport von Windkraftanlagen
© Foto: Daniel Schoenen/ImageBroker/picture-alliance

Drei Transportverbände warnen vor einer Reform der Straßenverkehrs-Ordnung, wie sie aktuell im Bundesrat diskutiert wird, weil diese aus ihrer Sicht zu einer Überlastung der Genehmigungsbehörden führen könnte.

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Frankfurt/Main. Die zum Jahresbeginn geplante Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) könnte die Genehmigungsverfahren für Schwertransporte massiv verzögern. Davor warnten der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) sowie die Transfrigoroute Deutschland (TD) am Donnerstag. Sie fürchten einen Kollaps der betroffenen Behörden, was sich vor allem für die Beförderung von Windkraftanlagen nachteilig auswirken könne.

Die aktuell im Bundesrat diskutierte Novellierung der StVO sieht demnach unter anderem eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Genehmigungen von Schwertransporten vor.  Unternehmen  sollen bei der Beantragung künftig nur noch zwischen zwei statt bisher drei Behörden wählen dürfen Maßgeblich soll dabei der Ort sein, an dem der Schwertransport  beginnt oder endet. Damit droht eine erhebliche Überlastung vor allem der Behörden, bei denen Schwertransporte starten, so die Transportverbände.

Die hieraus resultierende Verzögerung der Verfahren wäre aus Sicht von BGL, BSK und TD das Gegenteil der im Koalitionsvertrag verabredeten Beschleunigung von Schwertransportgenehmigungen.

Transportverbände schlagen Alternative vor

Die drei Transportverbände schlagen anstelle der jetzigen singulären Änderung der Zuständigkeiten in der StVO-Novelle vor, die in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Regelungen der Paragrafen  47 und 36 StVO, der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, der Gebührenordnung Straßenverkehr sowie der Transportbegleitungsverordnung als Gesamtpaket zur Neuregelung des Großraum- und Schwertransportes zusammenzufassen und zu harmonisieren. (ag)

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