Leipzig/Göttingen. Der Streit um die „Südharzautobahn“ A 38 wird an diesem Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt. Naturschützer wollen den Bau der zum Teil bereits fertigen Tasse durch Niedersachsen und den mitteldeutschen Raum stoppen. Die A 38 soll als „Verkehrsobjekt Deutsche Einheit“ die A 7 bei Göttingen mit der A 9 bei Halle verbinden. Das Bundesgericht muss unter anderem klären, ob Verstöße gegen Naturschutzrecht vorliegen. Nach Auffassung der Kläger, einer Bürgerinitiative aus Niedersachsen und des thüringischen Landesverbandes des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), werden Flora und Fauna durch die Ost-West-Verbindung erheblich beeinträchtigt. Die „Südharzautobahn“ soll über Friedland bei Göttingen (Niedersachsen), Nordhausen und Heiligenstadt (Thüringen) sowie über Halle (Sachsen-Anhalt) die Wirtschaftszentren im Ruhrgebiet mit der Industrieregion Leuna/Leipzig verbinden. Bei Leipzig gehört die Strecke als «Südring» zu den wichtigsten Verkehrsvorhaben für die Autoindustrie. Das neue BMW-Werk benötigt die Trasse als alternative Route für die Anlieferung. Ferner ist der Autobahnring für die Leipziger Bewerbung für die Olympischen Spiele 2012 von Bedeutung. Ursprünglich sollte der Bau 2005 beendet sein, inzwischen geht das Bundesverkehrsministerium von 2006/2007 aus. (vr/dpa)
Streit um „Südharzautobahn“ A 38 geht vors Bundesverwaltungsgericht
Die Trasse soll das Ruhrgebiet mit der Industrieregion Leuna/Leipzig verbinden