Ein Jurist hat gegen den Vorstand der Deutschen Post AG Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gestellt. Der Vorstand habe beim Großkundenrabatt wissentlich einen bußgeldbedrohten Wettbewerbsverstoß begangen, heißt es in der Begründung der Strafanzeige an die Bonner Staatsanwaltschaft, die der dpa am Mittwoch vorlag. Damit seien die Vermögensinteressen der Aktiengesellschaft nicht wahrgenommen und dem Unternehmen ein finanzieller Nachteil zugefügt worden. Der Jurist Peter Schneider, der in Münster (Westfalen) ein privates Rechtsinstitut leitet, verwies auf die Entscheidung der EU-Kommission in Brüssel. Sie hatte in der vergangenen Woche verfügt, dass die Post ein Bußgeld in Höhe von 24 Millionen Euro bezahlen muss, weil sie im Versandgeschäft für Großkunden unzulässige Rabatte gewährt habe. (vr/dpa)
Strafanzeige gegen Post-Vorstand wegen Untreue
Finanzieller Schaden für die deutsche Post AG durch vorsätzlichen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht