Stuttgart. Es bestünden weiter dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr, fügte sie hinzu. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im Januar Anklage gegen Verantwortliche des Speditionskonzerns Willi Betz (Reutlingen) erhoben, darunter der 47-jährige Geschäftsführer Thomas Betz. Das Unternehmen reagierte mit Unverständnis: "Wir halten es weiterhin für sehr fragwürdig, dass Thomas Betz als unbescholtene Bürger und erfolgreicher Unternehmer in Untersuchungshaft gehalten wird. Der Vorwurf der Fluchtgefahr ist völlig absurd", hieß es in einem Schreiben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen unter anderem Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern, Sozialversicherungsbetrug und Urkundenfälschung vor. Außerdem wurde Anklage gegen den bereits im April 2004 suspendierten Vizepräsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Rolf Kreienhop, wegen Bestechlichkeit erhoben. Die Spedition hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die BAG wollte sich damals auf Anfrage nicht äußern. Laut Staatsanwaltschaft soll Betz, der seit September 2005 in Untersuchungshaft ist, gemeinsam mit einem Mitarbeiter von 1999 bis 2002 insgesamt mehr als vier Millionen Euro Bestechungsgelder an hohe Amtsträger in Georgien und Aserbaidschan gezahlt haben. Im Gegenzug soll die Spedition Genehmigungen ausgestellt bekommen haben, die für den grenzüberschreiten Straßengüterverkehr unter den so genannten CEMT-Staaten berechtigen. Zu diesen Staaten gehören die EU-Länder, zahlreiche osteuropäische Länder, Russland sowie weitere Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus wird Betz vorgeworfen, das Anbringen falscher Kennzeichen an rund 900 bulgarischen und aserbaidschanischen Kraftfahrzeugen veranlasst zu haben. Besonders unverständlich ist die Entscheidung laut der Firma Betz angesichts der Tatsache, dass die Frage der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in Deutschland inzwischen von der bulgarischen Sozialversicherung verneint worden sei. Von dort wurde reklamiert, dass die Sozialversicherung für bulgarische Fahrer auch bei EU-Einsätzen ausschließlich in Bulgarien besteht und in vollem Umfange vom dortigen Arbeitgeber geleistet wurde. Deswegen steht die bulgarische Sozialversicherung auf dem Standpunkt, dass in Deutschland keine Sozialversicherungspflicht entstanden ist. Aus diesem Grund wurde von der bulgarischen Sozialversicherung das Schiedsgerichtsverfahren nach dem deutsch- bulgarischen Sozialversicherungsabkommen eingeleitet. Dieser Aspekt wird von der Justiz völlig negiert, obwohl hier eine völkerrechtliche Vereinbarung bestehe, hieß es in dem Schreiben weiter. Die Stuttgarter Anklagebehörde vertritt die Ansicht, dass nur zum Schein in Bulgarien beschäftigt wurde.
Spediteur Thomas Betz bleibt in Untersuchungshaft – Fluchtgefahr
Der des Betrugs verdächtigte Spediteur Thomas Betz bleibt in Untersuchungshaft. "Der Haftbefehl bleibt in Vollzug", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Freitag auf Anfrage.