Stuttgart. Unmittelbar vor der entscheidenden Verhandlungsrunde zu Stuttgart 21 haben sich die Fronten zwischen Grünen und SPD in Baden-Württemberg weiter verhärtet. Die SPD wies am Dienstag einen Kompromissvorschlag des designierten Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) zu einem Volksentscheid über das Milliarden-Bahnprojekt brüsk zurück. Kretschmann hatte erklärt, Grüne und SPD müssten darüber reden, ob der Landtag im Fall eines Scheiterns des Referendums an den hohen Hürden neu über das Bahnprojekt beschließt.
SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagte der „Deutschen Presseagentur" in Stuttgart: „Wir wollen, dass das Volk als Gesetzgeber auftritt. Da kann man nicht tricksen, die Verfassung gibt die Regeln vor." Der Streit über den Umbau des Kopfbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation und seinen Anschluss an die geplante Schnellbahntrasse nach Ulm ist der zentrale Konflikt in den Koalitionsverhandlungen. Die Grünen sind strikt gegen das derzeit auf 4,1 Milliarden Euro taxierte Vorhaben, die SPD mehrheitlich dafür.
Sollten die Grünen das nicht akzeptieren, drohte Schmiedel indirekt mit der CDU. Auf die Frage, ob er sich eine Koalition mit der Union vorstellen könne, sagte der Sozialdemokrat der „Berliner Tageszeitung": „Ich kann mir alles vorstellen. Aber ich gehe immer noch davon aus, dass wir uns einigen werden. Ich bin mir sogar sicher, dass wir zu einem Ergebnis kommen werden."
An diesem Mittwoch will die Arbeitsgruppe in ihrer dritten Sitzung eine Lösung für den Konflikt finden. „Ich gehe fest davon aus, dass es zu einem Ergebnis kommt", sagte Schmiedel. „Klar ist, dass es eine präzise Regelung geben muss. Sonst stünde eine Regierungskoalition auf sehr wackligen Beinen."
Um Stuttgart 21 durch einen Volksentscheid zu Fall zu bringen, müssten nach den geltenden Regeln der Landesverfassung mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten für den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des Vorhabens votieren und zugleich die Mehrheit in der Abstimmung erreichen. Eine einfache Mehrheit würde nicht genügen.
Die Landesverfassung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag geändert werden. Dazu wäre die Zustimmung der CDU notwendig. Denn sie stellt auch nach dem Wahlsieg von Grünen und SPD weiter die stärkste Fraktion. (dpa)