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Sonderfall Mietkauf: Was zu beachten ist

25.05.2011 11:35 Uhr
Sonderfall Mietkauf: Was zu beachten ist
Auch ein Mietkauf kann zur baldigen Schlüsselübergabe führen
© Foto: fotodesign-jegg.de/fotolia.com

Der so genannte Mietkauf stellt einen Sonderfall dar und kann zu herkömmlichen Kreditlösungen bei der Fahrzeugbeschaffung eine mögliche Alternative sein

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Auf den ersten Blick wird beim Mietkauf ein normaler Mietvertrag geschlossen, der jedoch die Option für den Mieter erhält, das gemietete Fahrzeug zu einem vor Vertragsabschluss bestimmten Preis zu kaufen. Alle Mietraten, die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt wurden, werden auf den Kaufpreis angerechnet. Wird der Kauf vollzogen, wandelt sich der zunächst reine Mietvertrag in einen klassischen Kaufvertrag.

Wer sich für einen Mietkauf entscheidet, sollte generell mit hohen Mietraten rechnen. Doch im Gegenzug kann im Mietkauf eine echte Alternative zum direkten Kauf des Fahrzeugs liegen, weil die Finanzierung generell überschaubarer ist.

Wird ein Fahrzeug per Mietkauf erworben, geht es beim Mietkäufer direkt auch in den juristischen Besitz über und wird im Anlagevermögen aktiviert. Wird eine feste Vertragsdauer vereinbart, ist der Kauf mit der letzten Rate in der Regel abgeschlossen. Die Zinsaufwände, die über den Mietkaufvertrag entstehen, können als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. 

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