Ein 41-jähiger Unternehmer aus dem Landkreis Regensburg wurde vom zuständigen Amtsgericht Regensburg zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt. Einer Mitteilung des Hauptzollamts Regensburg zufolge, konnte dem Firmeninhaber eines Kurier- und Kleintransportunternehmens nachgewiesen werden, dass dieser, in einem Zeitraum von rund vier Jahren, den Krankenkassen in insgesamt 89 Fällen circa 38.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten habe.
Demnach traf der Transportunternehmer mit seinen Arbeitnehmern vielfach sogenannte Nettolohnvereinbarungen, meldete aber bei den zuständigen Einzugsstellen niedrigere Bruttolöhne. Des Weiteren hätten die Ermittlungen gezeigt, dass der Firmeninhaber durch falsche Stundenaufzeichnungen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn unterschritten hat. Zusätzlich habe er Mitarbeiter unentgeltlich zur Probe arbeiten lassen, was ihn allerdings nicht von seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten befreite, wie das Hauptzollamt betont.