-- Anzeige --

Sachsen-Anhalt lockert Lkw-Fahrverbote bis 31. August

17.03.2020 14:50 Uhr
1
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine befristete Ausnahmegenehmigung für Lkw-Fahrverbote beschlossen
© Foto: AVTG/Image Broker/picture-alliance

Auf Anordnung der Landesregierung dürfen Lkw ab sofort Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Produkte auch an Sonn- und Feiertagen transportieren.

-- Anzeige --

Magdeburg. Viele Waren des täglichen Gebrauchs beziehungsweise Artikeln des Trockensortiments sollen ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen transportiert werden dürfen. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt habe am Dienstag eine befristete Ausnahmegenehmigung beschlossen, teilte das Verkehrsministerium der „Deutschen Presse-Agentur“ mit. „Damit soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Produkte im Einzelhandel in ausreichender Menge erhältlich sind“, heißt es.

Die Regelung gelte zunächst bis zum 31. August und beziehen sich auch auf Leerfahrten im Zusammenhang mit dem Transport von Artikeln des Trockensortiments. In einem schriftlichen Fahrauftrag sind laut der Landesregierung das amtliche Kennzeichen sowie Transportquelle und Transportziel auszuweisen. Die für den betreffenden Transport zu verladenen Güter seien einzeln und genau aufzuführen. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei, müsse diese dort eingeholt werden, hieß es. Am Nachmittag will die Landesregierung über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informieren.

Das gilt bisher gemäß StVO

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für den Transport frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse.

Für die Überwachung der Straßenverkehrsordnung sind allein die Länder zuständig. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können laut Ministerium in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilen. (dpa/ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.