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Rösler: Länder müssen gegen hohe Benzinpreise mitziehen

02.04.2013 11:56 Uhr
Rösler: Länder müssen gegen hohe Benzinpreise mitziehen
Bundeswirtschaftsminister Phillip Rösler (FDP)
© Foto: dapd_Michael Gottschalk

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Länder zum gemeinsamen Kampf gegen hohe Benzinpreise aufgefordert.

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Berlin. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Länder zum gemeinsamen Kampf gegen hohe Benzinpreise aufgefordert. Dazu müsse der von der Opposition dominierte Bundesrat das überarbeitete Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endlich passieren lassen: „Ich hoffe, die Länder werden bei guten Argumenten ein Einsehen haben und sich an das Prinzip halten: Erst das Land, dann die Partei“, sagte Rösler der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Die sogenannte Preis-Kosten-Schere, die verhindert, dass große Mineralölkonzerne ihren eigenen Stationen günstiger Sprit anbieten als freien Tankstellen, ist ausgelaufen. Das soll mit der GWB-Neufassung korrigiert werden. „Leider scheitert die Verabschiedung noch am ideologischen Widerstand im Bundesrat“, erklärte der FDP-Chef.

Von der neuen Benzinpreis-App haben Millionen Autofahrer am Osterwochenende noch nichts. Das Bundeskartellamt arbeite daran, die Technik schnell auf den Weg zu bringen, sagte Rösler. „Die gesetzgeberischen Voraussetzungen haben wir geschaffen. Das ist eine gute Grundlage für mehr Wettbewerb der Tankstellen untereinander.“ Die Autofahrer können sich voraussichtlich erst im Sommer leichter über die günstigsten Tankstellen in ihrer Nähe informieren.

Dazu wird gerade eine Markttransparenzstelle beim Kartellamt aufgebaut. An diese müssen größere Tankstellen künftig innerhalb von fünf Minuten elektronisch melden, wenn sie ihre Preise für Super E5, Super E10 und Diesel ändern. Diese Angaben sollen dann fast in Echtzeit über Internetportale, Handy-Apps oder Navigationsgeräte an Autofahrer verbreitet werden. Wann die Markttransparenzstelle aber einsatzbereit ist, ist derzeit weiter ungewiss. "Im Laufe des Jahres", heißt es aus dem Kartellamt dazu.  (dpa)

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