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Rheinland-Pfalz: Erntetransporte an Sonn- und Feiertagen erlaubt

08.06.2017 09:18 Uhr
Rheinland-Pfalz: Erntetransporte an Sonn- und Feiertagen erlaubt
Während der Erntezeit sind in Rheinland-Pfalz bestimmte Transporte auch sonn- und feiertags erlaubt
© Foto: Fotolia/Jan Jansen

Zwischen Juni und August dürfen Getreide, Mais, Ölsaat und Trauben auch an Sonn-und Feiertagen transportiert werden.

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Mainz. In den kommenden Wochen ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben sind dann auch an den Wochenenden notwendig. Während der Erntezeit zwischen Juni und August hat das Wirtschaftsministerium Transporte für diese Produkte daher auch an Sonn- und Feiertagen genehmigt.

In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von 18. Juni bis 27. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese von 13. August bis 19. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie Sonnenblumen vom 13. August bis 24. September 2017.

Rücksicht auf Erntefahrzeuge

In einer entsprechenden Mitteilung bittet Wirtschafts- und Verkehrsminister Volker Wissing (SPD) um gegenseitige Rücksichtnahme. „Rheinland-Pfalz ist stark geprägt von der Landwirtschaft. Wir möchten die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse sicherstellen und den Landwirten für die Erntezeit eine bestmögliche Infrastruktur bieten“, erklärt er. Aus diesem Grund seien Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen notwendig.

Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen zudem die Länge von Transportzügen beim Überholen häufig falsch ein, heißt es aus dem Ministerium. (dpa/jt)

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