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Regierung beschließt Mindestlohn für Briefzusteller

19.09.2007 14:38 Uhr
Regierung beschließt Mindestlohn für Briefzusteller
Der Mindestlohn für Briefträger soll auch auf andere Zusteller ausgeweitet werden (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Arbeitgeber kritisieren Kabinettsbeschluss heftig: Mindestlohn trifft auch Zeitungszusteller und LKW-Fahrer

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Berlin/Bonn. Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Mindestlohn in der Postbranche wird sich nach den Worten von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nicht auf traditionelle Postboten beschränken. „Alle, die Briefe tragen, sind Briefträger“, sagte der Minister heute nach der Kabinettsentscheidung. Der Mindestlohn für Briefdienstleister werde daher auch für Zeitungs- und Paketzusteller gelten, wenn diese gelegentlich Briefe austrügen. Müntefering zeigte sich zuversichtlich, dass der Mindestlohn rechtzeitig zum Wegfall des Briefmonopols der Deutschen Post Anfang 2008 in Kraft treten kann. Das Kabinett hatte zuvor die Aufnahme der Briefdienstleister ins Entsendegesetz beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen. Müntefering wies darauf hin, dass die Öffnung des Entsendegesetzes „nicht automatisch“ schon mit einem bestimmten Mindestlohntarifvertrag verknüpft ist. Er zeigte sich aber überzeugt, dass der vorliegende Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird. Ausgehandelt wurde der Vertrag von dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und von der Gewerkschaft Verdi. Er erfüllt nach Ansicht Münteferings alle Voraussetzungen. Die Deutsche Post hat die Kabinettsentscheidung zur Aufnahme der Briefzusteller in das Entsendegesetz begrüßt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hätten damit Wort gehalten, erklärte Post- Personalvorstand Walter Scheurle heute in Bonn. Er gehe davon aus, dass nun auch „eine Normierung des Mindestlohns bis Anfang 2008 erfolgt“. Von anderer Seite kommt dagegen heftige Kritik an der Kabinettsentscheidung. „Die Behauptung, dass Zeitungszusteller nun nicht mehr von dem vorgesehenen Mindestlohn erfasst werden, ist eine Täuschung“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner. „Mindestens 90.000 Zeitungsboten verteilten in Deutschland gelegentlich auch Briefe“. Deshalb würden sie auch nach der Umformulierung von dem Mindestlohn erfasst. Das gleiche gelte auch für Spediteure und Taxifahrer, die ab und zu Briefe beförderten, sagte Göhner. Er teile daher die Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums, bei der vorgenommenen Klarstellung handele es sich nur um „Semantik“. (dpa/sb)

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