Berlin. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die laxe Auftragsvergabe vieler Bundesministerien an externe Berater kritisiert. So würden die meisten Aufträge an Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen nicht ordentlich ausgeschrieben und nicht ausreichend begründet, heißt es in dem BRH-Bericht. Die Begründung vieler Ministerien, der Beratungsbedarf bei der Arbeit an Gesetzentwürfen sei dringend und im eigenen Haus sei zu wenig Sachverstand vorhanden, ließen die Prüfer nicht gelten. Grundsätzlich sei gegen den Einsatz externer Berater nichts einzuwenden, heißt es weiter. Auch die Zahl von 33 Aufträgen bei 537 Gesetzesverfahren im beobachteten Zeitraum sei kein Grund zur Klage.
Allerdings ergäben die aufgeführten Beispiele ein erschreckendes Bild von der Vergabepraxis. Demnach beauftragte ein Ressort einen Berater damit, eine Sitzung des Verkehrsausschusses zu protokollieren. Für die abgerechneten 45 Stunden Arbeit seien 17.200 Euro angefallen. Darüber hinaus monierten die Prüfer, dass in vielen Beraterverträgen Spesengrenzen fehlten. So hätten sich die Nebenkosten für Reisen und Unterkunft in einem Fall auf über 100. 000 Euro summiert. Ein Sprecher des BRH erklärte, der Bericht sei angefertigt worden, um nach einem Gutachten zu dem Thema aus dem Jahr 2006 zu prüfen, ob sich die Situation verbessert habe. (jök)