Berlin. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste hat an Bundestag und Bundesrat appelliert, einer Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht zuzustimmen. In einem heute veröffentlichten Schreiben argumentierte der Präsident des Verbandes, Florian Gerster, die Mitgliedsunternehmen hätten allein in der Briefzustellung in den vergangenen Jahren mehr als 50.000 Arbeitsplätze geschaffen. Um diese zu halten und um weitere Arbeitsplätze zu schaffen, „brauchen wir Rahmenbedingungen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen“. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes und die Absicht, auf diesem Wege die zwischen Verdi und dem von der Post dominierten Arbeitgeberverband vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären, sei rechtlich nicht haltbar. Nach dem bestehenden Tarifvertrag gilt für Briefzusteller im Westen ein Mindestlohn von 9,80 Euro und im Osten von 9,00 Euro. Gerster betonte erneut, die durch den Vertrag tarifgebundenen Briefzusteller machten nicht 50 Prozent der Branche aus, eine Voraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Der neue Arbeitgeberverband stehe einem tariflichen Mindestlohn nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Er könne – regional differenziert bis zu 7,50 Euro ausmachen. Dazu gehöre aber eine Gleichbehandlung der Wettbewerber. Die Post sei von der Mehrwertsteuer befreit, die neuen Brief- und Zustelldienste seien dies nicht. Die Post muss für die Steuerbefreiung allerdings einen Universaldienst gewährleisten, sie muss also überall hin ausliefern. (dpa)
Private Postdienstleister fordern fairen Wettbewerb
Arbeitsplätze in Gefahr: Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste appelliert an Politik Mindestlohn abzulehnen