Unter nicht alltäglichen Rahmenbedingungen wurde der ehemalige Geschäftsführer der Luxemburger Transdanubia-Niederlassung, Helmut Sperl, in der Vorwoche in Österreich festgenommen. Seine Verhaftung erfolgte vor laufenden Kameras. Die zunächst verhänge Untersuchungshaft endete aber schon nach wenigen Tagen, weil "Sozialbetrug" in Österreich nicht strafbar ist. Nun fordert Sperl, der Anfang April aus dem Unternehmen ausschied, eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen meint Helmut Sperl, er sei durch unklare Rechtsvorschriften in ein schiefes Licht geraten. Während man ihm in Luxemburg mitgeteilt habe, er müsse seine Fahrer in Ungarn sozialversichern, hätten ihn die ungarischen Behörden nach Luxemburg geschickt. Transdanubia-Chef Franz Grad verweist auf ein Schreiben des deutschen Bundesverkehrsministeriums, das seine Geschäftstätigkeit als unbedenklich beurteilt. (vr/rv)
Österreich: Wieder Verhaftung im Frächter-Skandal
Sozialbetrug in der Alpenrepublik jedoch nicht strafbar – Freilassung