Neue Arbeitszeitregelung für Straßengüterverkehr in Frankreich

26.04.2002 16:47 Uhr

Le Pen: Bei Wahlsieg wird 35-Stundenwoche rückgängig gemacht

In wenigen Tagen tritt in Frankreich die neue Arbeitszeitregelung für den Straßengütertransport in Kraft. Das kündigte der französische Transportminister Jean-Claude Gayssot an. Danach gilt im Stückgutbereich uneingeschränkt die gesetzlich vorgeschriebene 35-Stunden-Woche. Den Unternehmen wird eine 3-Monats- Frist für die Umstellung auf die neue Regelung eingeräumt. Im Nahverkehr wird in den kommenden Jahren die 35-Stunden-Woche stufenweise an die allgemeine Regelarbeitszeit angepasst werden. Als höchstzulässige durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche wurden 48 Stunden festgelegt, im Rahmen eines Monats darf sie 208 Stunden nicht überschreiten. Die regulären Lenk- und Ruhezeiten betragen pro Woche 35 plus 4 Stunden. Für die Fernfahrer gelten als Regelarbeitszeit 35 plus 8 Stunden pro Einzelwoche und als maximale Wochenarbeitszeit 56 Stunden. Die monatliche Höchstgrenze liegt bei 220 Stunden. Das Ruheausgleichsgeld wird für alle Fahrerkategorien auf der Basis der 35-Stunden-Woche kalkuliert. Mit den neuen Bestimmungen liege Frankreich noch unterhalb der Maximal-Arbeitszeitdauer, wie sie in der EU-Direktive vom 19. Dezember 2001 gefordert wird, unterstreicht der Minister. Das Dekret legt ferner fest, dass der Überstundentarif bei 125 Prozent liegt (100 Prozent Normallohn plus 25 Prozent Zuschlag). Im Falle eines Wahlsieges der Rechtsradikalen bei der Stichwahl zum Präsidentenamt will deren Anführer, Jean-Marie Le Pen, laut Wahlprogramm die 35-Stunden-Woche abschaffen und die Arbeitsplätze "zuerst an die Franzosen" vergeben. (vr/jb)

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