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Nachtflugverbot: Urteil am 4. April

15.03.2012 09:41 Uhr
Nachtflugverbot: Urteil am 4. April
Dürfen Frachtflieger künftig nachts am Frankfurter Flughafen starten und landen?
© Foto: Fraport/ddp/Stefan Rebscher

Im Streit um das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen will das Bundesverwaltungsgericht am 4. April sein Urteil verkünden. Beobachter rechnen mit Bestätigung des kompletten Nachtflugverbots.

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Leipzig. Im Prozess um ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen wird das Bundesverwaltungsgericht am 4. April sein Urteil verkünden. Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch zum Abschluss des zweiten Verhandlungstages mit. Dabei ließen die Richter erkennen, dass sie das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigen wollen. Dieser hatte im Jahr 2009 die vom Land vorgesehenen 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr gestrichen und später ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt. Dagegen hatte das Land Revision eingelegt.

Die Tendenz im Leipziger Prozess um Fluglärm und Nachtruhe am Frankfurter Flughafen ist nach Meinung von Prozessbeobachtern eindeutig: Erst rügte das Bundesverwaltungsgericht einen Formfehler bei der Planfeststellung, dann gab es klar zu erkennen, dass es ein Nachtflugverbot an Deutschlands größtem Flughafen für notwendig hält. Der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel ließ bei der Verhandlung am Mittwoch durchblicken, dass man das VGH-Urteil aus dem Jahr 2009 bestätigen will. Kassel hatte die 17 vom Land genehmigten Nachtflüge kassiert, eine Neuregelung nahe Null verlangt und dann noch ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt. Die übrige Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens hatte der VGH bestätigt. Sie wird nun wohl höchstrichterlich bestätigt.

Leipzig wird möglicherweise aber noch „Segelanweisungen“ für die Planfeststellungsbehörde mitgeben, die leicht über den Kasseler Spruch hinausgehen könnten. Rubel denkt dabei an enge, möglicherweise halbstündige Flugkontingente in den Nachtrandstunden und hält auch die 150 Flugbewegungen in der Gesamtnacht für mindestens überprüfenswert.

Auf jeden Fall wird Das am 4. April zu erwartende Urteil wird politische Folgen in Hessen haben. Der CDU/FDP-Landesregierung mit ihrem Verkehrsminister Dieter Posch steht mit einiger Sicherheit eine Planergänzung mit deutlichen Vorgaben aus Leipzig und Kassel ins Haus. Posch hat die Umsetzung eines Urteils mit null Nachtflügen bereits zugesagt. Ende 2013 sind Landtagswahlen in Hessen.

Die wirtschaftlichen Folgen der erwarteten Nachtauflagen für den Flughafen sind erheblich. Lufthansa Cargo hatte seine Umsatzverluste im Winterflugplan auf rund 40 Millionen Euro beziffert, aber gleichzeitig bewiesen, dass es in Frankfurt ohne Nachtflüge geht. Die langfristigen Folgen sind noch nicht absehbar. Die Kunden wichen bereits nach Amsterdam und Paris aus, heißt es bei der Lufthansa. (dpa) 

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