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München: LKW-Transitverkehr ab 2008 verboten

19.10.2007 13:04 Uhr

Die bayerische Landeshauptstadt will wegen der Feinstaubbelastung keinen LKW-Transitverkehr mehr

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München. Nach jahrelangem Tauziehen der Behörden kann München im Kampf gegen den Feinstaub ein Lastwagen-Transitverbot einführen. Rund drei Jahre nach der ersten Planung werde nun zum 1.Februar 2008 das Fahrverbot für den Lkw-Transitverkehr in Kraft treten, kündigte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle heute an. Zuvor hatte das bayerische Umweltministerium die Genehmigung für die Fortschreibung des 1. Luftreinhalteplanes angekündigt und so den Weg für das Lkw-Verbot freigemacht. Die mehrfach geänderten Planungen waren zuvor von der Regierung von Oberbayern nach einer langwierigen Prüfung auf Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit genehmigt worden. An der vielbefahrenen Landshuter Allee am Mittleren Ring in München wurden in diesem Jahr bereits 37 Mal über 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen, die EU erlaubt nur 35 Überschreitungen pro Jahr. Allerdings war die Feinstaubbelastung heuer deutlich geringer als in den Vorjahren: 2005 und 2006 waren die Grenzwerte bereits im März 35 Mal überschritten gewesen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 92 Überschreitungen erreicht. Rund 300 Schilder für rund 100.000 Euro sollen vom 1. Februar an auf den Autobahnen wie auch im Stadtgebiet mit Sperrzeichen für Lastwagen und Hinweisen wie „Lieferverkehr frei“ oder „Umfahrung München“ den Verkehr auf den Autobahnring A99 umleiten. Bei Verstößen werde ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben. Nur wer ein Ziel in München hat, darf trotzdem fahren. Die Umleitung des Lastwagen- Verkehrs auf den Autobahnring wird Schätzungen zufolge die Zahl der rund 60.000 Lkw-Fahrten in der Stadt um rund 8000 reduzieren. Damit werde erwartet, dass die 50 Mikrogramm-Grenze an 8 bis 15 Tagen weniger überschritten werde als bisher. Als weiterer Schritt im Kampf gegen den Feinstaub ist für München eine Umweltzone vorgesehen. Die Stadt hat sich den 1. Oktober 2008 als Termin gesetzt. Derzeit steht die Verordnung des Bundes für eine entsprechende Plakette für Dreckschleudern noch aus. Ende September hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Klage eines Anwohners der Landshuter Allee entschieden, dass Städte verpflichtet sind, Bewohner von stark befahrenen Straßen notfalls auch mit zeitweiligen Fahrverboten vor gesundheitsschädlichem Feinstaub zu schützen. (dpa)

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