Berlin. Nach jahrelangen, zähen Verhandlungen haben sich das Güterkraftverkehrsgewerbe und das Bundesverkehrsministerium auf Harmonisierungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 600 Millionen Euro geeinigt, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten auszugleichen. Während eines Spitzengesprächs am Donnerstag vergangener Woche verständigten sich beide Seiten auf EU-rechtlich abgesicherte Beihilfen sowie auf Aus- und Weiterbildungszuschüsse für das Gewerbe in Höhe von 350 Millionen Euro. Das Verkehrsministerium wollte sich im Einzelnen nicht äußern. Man sei aber zuversichtlich, eine Lösung bis zur Kabinettssitzung am 18. Juni zu finden. Im Gegenzug sei eine nach der geltenden Mauthöheverordnung mögliche Anhebung von jetzt durchschnittlich 13,5 auf 15 Cent je Kilometer so gut wie sicher, hieß es aus Kreisen der großen Koalition. Daneben sind aber weitere Erhöhungs-Überlegungen im Bundesverkehrsministerium im Gang. Nach Angaben des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) hat man sich in den Verhandlungen mit Verkehrs-Staatssekretär Achim Großmann (SPD) und den verkehrspolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen auf ein Eckpunktepapier geeinigt, das Beihilfen wie etwa für spritsparende Fahrausbildungen und Aus- und Weiterbildungsbildungszuschüsse vorsieht. Insbesondere um diese Zuschüsse war bis zum Schluss hart gerungen worden. Die Gewerbevertreter hatten immer wieder darauf bestanden, dass größere Unternehmen mit mehr als 30 LKW nicht von den Harmonisierungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Grundsätzlich können alle Unternehmen frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Beilhilfe – bis höchstens 33.000 Euro pro Jahr und Unternehmen – und/oder einen Aus- und Weiterbildungszuschuss beantragen. Der BGL weist darauf hin, dass die maximal mögliche Förderung jedoch gedeckelt wird und sich nach der Zahl der mautpflichtigen Fahrzeuge richtet. Fördersummen für die einzelnen Bereiche sowie der maximale Förderbetrag pro mautpflichtigem Fahrzeug müssen noch festgelegt werden. Während des Gesprächs machten die Gewerbevertreter deutlich, dass ungeachtet dieser erzielten Einigung kein Einvernehmen über das neue Wegekostengutachten besteht, dass der generellen Mauterhöhung zugrunde gelegt werden soll. Einem Ministeriumsentwurf zufolge soll die jetzige Spanne der Mautsätze von 11,0 bis 15,5 Cent auf 15,8 bis 29,4 Cent erhöht werden. Das könnte den durchschnittlichen Mautsatz von 15 auf deutlich über 20 Cent anheben. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte lediglich, man sei zuversichtlich, die Gesetzesänderung bis zur Kabinettssitzung am 18. Juni im Rahmen des zweiten Klimapakets hinzubekommen. Einzelheiten wollte er nicht kommentieren. In den Koalitionsfraktionen hieß es, man werde auch die Harmonisierungs-Maßnahmen noch einmal überprüfen. Die Union will - wie ihr verkehrspolitischer Sprechers Dirk Fischer (CDU) auf Anfrage sagte - eine Mauterhöhung nur mitmachen, wenn drei Bedingungen erfüllt seien: Die Grundlagen des Wegekostengutachtens müssten unstreitig geklärt sein, die 600 Millionen Harmonisierung müsse voll erbracht sein und die Erlöse aus der Maut-Anhebung müssten „eins zu eins wieder den Verkehrsinvestitionen zufließen“. (dpa/jök)
Mautharmonisierung: Politik und Gewerbe einigen sich
BGL und DSLV stimmen Harmonisierungskompromiss zu: Beihilfen für spritsparende Fahrausbildungen und Aus- und Weiterbildungsbildungszuschüsse schließen Finanzierungslücke