Spanien hat gegen die im Februar verabschiedete Richtlinie zu EU-einheitlichen Arbeitszeitregeln für Berufskraftfahrer Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Regierung in Madrid ist der Meinung, dass selbstständige Fahrer nicht in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes gehören. Sie könnten nicht denselben Regeln unterliegen wie Angestellte, da sie in ihrer Arbeitszeit auch Buchhaltung, Geschäftsverhandlungen, Auftragsabschlüsse sowie andere administrative und kommerzielle Aufgaben zu erledigen hätten. Aus diesem Grund hatten Spanien, Griechenland und Finnland schon im EU-Ministerrat gegen die Annahme der Direktive gestimmt. Zuvor hatten sich EU-Verkehrsminister und Europäisches Parlament in einem Vermittlungsverfahren auf einen Kompromiss geeinigt. Danach werden selbstständige Fahrer nicht sofort, sondern erst sieben Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einbezogen. (vr/dw)
Madrid klagt gegen EU-Arbeitszeitgesetz
Selbstsändige Fahrer sollen rechtlich nicht wie Angestellte eingestuft werden