Lufthansa wehrt sich gegen Steuernachzahlung

18.12.2008 13:49 Uhr
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Lufthansa will keine Steuern in Russland zahlen (Bild: ddp)

Deutsche Fluggesellschaft legt Rechtsmittel gegen russische Steuernachforderung ein

Moskau. Die Lufthansa hat in Russland Rechtsmittel gegen die Zwangseintreibung von Steuern in Millionenhöhe eingelegt. Die Berufungsklage richte sich gegen den Beschluss eines Moskauer Gerichts, das Ende Juni 2008 Nachforderungen von 230 Millionen Rubel (derzeit rund 5,8 Millionen Euro) an die Lufthansa als rechtens bestätigt hatte. Das teilte das Föderale Schiedsgericht von Stadt und Gebiet Moskau heute mit. Zuvor hatte ein Vertreter der deutschen Fluggesellschaft vor Gericht argumentiert, die Lufthansa sollte auf dem Territorium Russlands unter anderem keine Transport- und Sozialsteuer zahlen, weil diese in Deutschland entrichtet würden. Das Moskauer Schiedsgericht hatte im Juni die Forderung der Fluggesellschaft abgelehnt, die Festsetzung der russischen Steuerbehörden für nichtig zu erklären. Das Steueramt in Moskau hatte Ende 2007 die Lufthansa zur Nachzahlung von Steuern verpflichtet. Zeitweilig waren die russischen Konten den Unternehmens gesperrt. In der Klage berief sich das Unternehmen auf den Luftverkehrsvertrag von 1971 zwischen Deutschland und der damaligen Sowjetunion. Demnach musste die Lufthansa damals keine Steuern zahlen und im Gegenzug auch die russische Fluglinie Aeroflot in Deutschland nicht. Nach Ansicht des russischen Steueramtes gilt der Vertrag aber nur für die Umsatzsteuer. Im März hatte Russland die gesperrten Konten der Lufthansa freigegeben. Der von den russischen Behörden beanspruchte Geldbetrag war nach Angaben des deutschen Unternehmens allerdings einbehalten worden. (dpa)

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