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Lokführer erhalten EU-Führerscheine

01.12.2011 14:24 Uhr
Lokführer erhalten EU-Führerscheine
Begrenzt: Lok-Führerscheine in der EU gelten zukünftig zehn Jahre lang
© Foto: imago/viennaslide/begsteiger

Spätestens Ende Oktober 2018 müssen alle Lokführer den neuen Führerschein vorweisen können

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Berlin. Etwa 30.000 Lokführer in Deutschland erhalten nach und nach neue Führerscheine, die in ganz Europa gültig sind. Die ersten dieser amtlichen Dokumente überreichten der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Klaus-Dieter Scheurle, und der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), Gerald Hörster, am Donnerstag zwei Lokomotivführern auf dem Berliner Hauptbahnhof.

Führerscheine für das Bahnpersonal in Deutschland werden künftig vom EBA erteilt und gelten jeweils zehn Jahre. Dann müssen sie erneuert werden. Bisher wurden die Genehmigungen von den Bahnunternehmen selbst ausgestellt. Eine neue Verordnung regelt nun auch die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Lokführern und die Zertifizierung von Schulungseinrichtungen.

"Auch die Lokführer arbeiten heute zunehmend selbstverständlich über Grenzen hinweg. Dieser Realität werden nun endlich auch Führerscheine gerecht", sagte Scheurle nach Angaben seines Ministeriums. Der neue fälschungssichere Lokführerschein im Scheckkartenformat hat große Ähnlichkeit mit dem EU-Autoführerschein und wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Außer dem Führerschein benötigt ein Lokführer künftig auch eine sogenannte Zusatzbescheinigung. Darin legt sein Bahnunternehmen fest, mit welchen Fahrzeugbaureihen, Zugbeeinflussungs- und Signalsystemen sowie Betriebsverfahren er fahren darf. Seine Fachkenntnisse muss ein Lokführer künftig regelmäßig überprüfen lassen. Zudem muss er bis zum Alter von 55 mindestens alle drei Jahre zur ärztlichen Untersuchung, wenn er älter ist, jedes Jahr.

Zunächst gelten noch Übergangsbestimmungen. Im Moment benötigen nur Lokführer, die eine Fahrerlaubnis neu beantragen und im grenzüberschreitenden Verkehr arbeiten werden, die neuen Dokumente. Spätestens Ende Oktober 2018 müssen sie alle Lokführer vorweisen können. (dpa)

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