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Logistikverband befürchtet Probleme bei eZoll

24.07.2009 07:22 Uhr

Niederländischer Verlader- und Logistik-Verband EVO: Neues Export Control System zwingt zu einem sehr sorgfältigen Arbeiten

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Zoetermeer. Der niederländische Verlader und Logistik-Verband, Zoetermeer, ermahnt seine Mitglieder zu einem sehr sorgfältigen und kundigen Umgang mit dem neuen elektronischen Zollinformationssystem „Export Control System“ (ECS). Es trat zum 1.Juni in der EU in Kraft und verpflichtet die Unternehmen dazu, die gesamte Export-Dokumentation nur noch auf dem elektronischen Wege auszuführen. Die Zollverwaltung ist angehalten, die in den Häfen – das heißt See- und Flughäfen – zur Verladung anstehenden sowie die EU-Außengrenzen passierenden Exportsendungen exakt zu kontrollieren, wobei die Grundlage dafür die elektronische Voranmeldung ist. Aus Sicht der EVO könnten all jene Firmen erhebliche Probleme mit der Zollverwaltung bekommen, wenn es darum geht, die Umsatzsteuer zurück zu erhalten, die Fehler im Umgang mit dem ECS begehen. Wenn die Zollbeamten keine über das System erfolgende Bestätigung einer ordnungsgemäßen Anmeldung und Verladung bekommen, dann dürften es die betroffenen Firmen sehr schwer haben, dass alternative Verladedokumente anerkannt werden. Nach Überzeugung der EVO werde die Kontrolldichte durch das neue ECS viel dichter ausfallen als bei den bisherigen Verfahren. Zudem dürfte die Zollverwaltung all jene Exportsendungen besonders kritisch unter die Lupe nehmen, die nicht über das ECS abgewickelt werden. In den Niederlanden stellt die Zollverwaltung einen Exportcontainer seit dem 1. Juli erst dann frei, wenn parallel zur Anlieferung in den Hafen ein so genanntes elektronisches „Arrival of Exit“ -Dokument vorliegt. Darüber hinaus muss vor dem Auslaufen des Seeschiffes beim Zoll ein elektronisches Ladungsmanifest vorliegen. Erst wenn die Seehafenterminals und die Reedereien diese Dokumentation vollzogen haben, erhalten der Exporteur und/oder der Spediteur das so genannte „Confirmation of Exit“-Dokument vom Zoll. Damit ist die Ausfuhrerklärung zolltechnisch abgeschlossen. (eha)

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