Die Gesamtkosten des Bundes für die LNG-Standorte Wilhelmshaven I, Wilhelmshaven II, Brunsbüttel und Stade sowie die Charterkosten für eine fünftes Tanklagerschiff (FSRU) sowie Teilkosten für den Bau der Anbindungspipeline zu einem Ostseestandort belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf rund neun Milliarden Euro. Zusätzlich verblieben im Haushalt noch rund 550 Millionen Euro gesperrter Mittel, die ursprünglich für die Charterung und den Betrieb einer sechsten FSRU vorgesehen waren, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Aktuellen Planung von LNG-Terminals in Deutschland“ im Bundestag.
Nach einer finalen Entscheidung für einen Standort der fünften Bundes-FSRU im Ostseeraum müssten weitere Mittel für den Terminalbetrieb und den Fertigbau der Pipeline beantragt werden, schreibt die Regierung weiter.
Die schwimmenden LNG-Terminals werden vom Bund gechartert, der Bund ist nicht Eigentümer. Der Bau der hafenseitigen Infrastruktur wurde bzw. wird durch die privaten Projektpartner an den jeweiligen Standorten vorfinanziert und entsprechend in deren Eigentum gebaut. Eine Ausnahme ist das FSRU-Projekt in Wilhelmshaven II, bei dem derzeit geplant ist, dass die Infrastruktur im Eigentum des Bundes gebaut werden soll. Die Amortisation der von den Projetpartnern getätigten Investitionen soll über die Betriebsdauer der FSRU in Form von Pachtzahlungen des Bundes erfolgen, so die Bundesregierung.