LNG-Terminal Rügen läuft weiter ohne Landstromanlage

04.12.2025 13:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Der LNG-Tanker „LNG Adventure“ übergibt Flüssigerdgas an das Regasifizierung-Schiff (Floating Storage and Regasification Unit, FSRU) "Neptune" im Hafen Mukran.
LNG-Import über Mukran: Der LNG-Tanker „LNG Adventure“ übergibt Flüssigerdgas an das Regasifizierung-Schiff (Floating Storage and Regasification Unit, FSRU) "Neptune" im Hafen Mukran. 
© Foto: Stefan Sauer / picture alliance / dpa

Nach einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht darf das LNG-Terminal in Mukran den Strom weiter über schiffseigene Generatoren erzeugen. Die Landstromanlage bleibt vorerst ausstehend. Der LNG-Import über Mukran läuft damit vorerst ohne Einschränkung weiter.

Das LNG-Terminal auf Rügen erzeugt seinen Strom laut einer dpa-Meldung weiterhin über die schiffseigenen Verbrennungsmotoren. Nach einer Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht bleibt diese Lösung vorerst bestehen, weil das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern dem Betreiber eine Frist bis zum 30. April 2026 eingeräumt hat. Ob der geplante Landstromanschluss noch umgesetzt wird, ist offen.

Laut Genehmigung sollte das Terminal ab Anfang 2025 Strom aus einer Landstromanlage beziehen. Im Hafen Mukran war dafür eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage vorgesehen. Die Behörde verlängerte jedoch zunächst bis Ende dieses Jahres, bevor sie nun die neue Frist festlegte.

Betreiber setzt weiter auf die Generatoren an Bord

Der Betreiber Deutsche Regas will nach Angaben der dpa die Energieversorgung weiterhin über die Generatoren auf dem Schiff sicherstellen. Das Unternehmen verweist darauf, dass die nachgerüsteten Katalysatoren der Motoren geringere Schadstoffwerte erzielen als die geplante KWK-Anlage an Land. Nach Angaben des Unternehmens bleiben zudem alle Lärmgrenzwerte eingehalten.

In Leipzig stand die Frage im Mittelpunkt, welche Genehmigung für diese Form der Stromerzeugung notwendig ist. Das Umweltamt führt aktuell ein Verfahren für eine Änderungsgenehmigung durch, das eine Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst. Die Deutsche Regas hält diese Vorgehensweise für nicht notwendig und forderte eine schnellere Erlaubnis.

Keine Bedenken gegen weiteren Einsatz der Generatoren

Während der mündlichen Verhandlung erklärte das Umweltamt, dass aus seiner Sicht keine Bedenken bestehen, eine weitere Stromerzeugung über die Generatoren zu genehmigen. Noch ausstehende Stellungnahmen, darunter die der Stadt Binz, sollen jedoch abgewartet werden. Die Frist für die öffentliche Beteiligung läuft bis zum 15. Dezember.

Das Gericht entschied schließlich, dass für den weiteren Betrieb der Generatoren eine Änderungsgenehmigung erforderlich ist. Eine verkürzte Genehmigung wäre laut Gericht lediglich bei „geringfügigen Anpassungen des Stromkonzepts“ möglich gewesen.


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