Lkw-Tonnagebegrenzung in Guben-Gubinek bleibt

02.02.2004 14:58 Uhr

Ausnahmeregelung bei freier Kapazität möglich

Potsdam. Schwerlaster über 20 Tonnen dürfen den deutsch-polnischen Grenzübergang Guben-Gubinek auch künftig nicht passieren. Bei freier Kapazität an dem Übergang können aber einzelne Laster mit mehr als 20 Tonnen mit einer Sondererlaubnis Guben über Preschen ansteuern, teilten das Europa- und das Verkehrsministerium mit. Dies hätten Vertreter der Innenministerien Deutschlands und Polens, der Landesregierung Brandenburgs sowie der polnischen Botschaft in Berlin vereinbart. Die Regelung gelte ab der zweiten Februarhälfte. Bisher dürfen Lastwagen, die schwerer als 20 Tonnen sind, von Donnerstag bis Sonntag nicht über die Neiße-Grenze südlich von Guben (Spree-Neiße) fahren. Das war nach Protesten der Bevölkerung wegen der langen Staus auf der Bundesstraße B 112 zwischen Forst und Guben im Dezember 2003 eingeführt worden. Zuvor galt das beschränkte Fahrverbot seit Anfang November nur donnerstag und freitags. Auf Druck der polnischen Seite sollte die Begrenzung der Tonnage im Interesse eines freien Warenverkehrs völlig wegfallen. Das war jedoch auf starken Widerstand des Spree-Neiße-Landrates Dieter Friese (SPD) und der Bevölkerung gestoßen. Die Lastwagen, die unter die neue Ausnahmeregelung fallen, sollen nun künftig zunächst auf dem großen Auffangparkplatz am Autobahn-Grenzübergang der A 15 in Preschen bei Forst kontrolliert werden. Dort erhalten sie eine Sondergenehmigung, mit der sie die Zufahrtstraße zum Grenzübergang Guben-Gubinek benutzen dürfen. (vr/ak)

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