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Lkw-Maut: Handwerk fordert Beibehaltung der Ausnahmeregelung

11.11.2022 14:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
EU-Parlament für streckenbezogene Maut
Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, müsse weiter eine Ausnahme bei der Lkw-Maut gelten, fordert die Branche (Symbolbild)
© Foto: R4200 / picture-alliance

Bisher gilt bei der Lkw-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge, dies müsse auch bei einer Neuregelung bestehen bleiben, fordert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

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Die bei der Lkw-Maut in Deutschland bisher geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müsse „auch künftig so bleiben“, forderte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich der Einigung über die Gestaltung der Maut im Bundestag, über die wir in der VerkehrsRundschau berichteten.

Auch wenn der Verkehrsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt nur über die Anpassung der Mauthöhe diskutiert habe, müsse „an die Notwendigkeit erinnert werden, die Handwerkerausnahme beizubehalten“, sagte Pakleppa. Ab dem Jahr 2024 sollen nach dem Willen der Regierung Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen grundsätzlich mautpflichtig werden.

„Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Maut einbezogen werden sollen. Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, muss auch künftig die Handwerkerausnahme gelten“, betonte Pakleppa, der alles andere als „eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft“ bezeichnete. (tb)

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