Lkw dürfen am Reformationstag (31. Oktober), laut dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, doch fahren. Die Ausnahmeregelung gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Anhänger auf ihren Fahrten von und nach Berlin für folgende Autobahnen: A2, A9, A10, A24, A111, A113, A114 und A115. In den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können Lkw die Verbindungen der Grenzübergangsstellen von Polen nach Berlin auf den Autobahnen A11, A12, A13, A15, A113 und A114 nutzen. Ausgenommen sind hier Fahrten von Berlin nach Polen. Am Allerheiligen (1. November) besteht ein Fahrverbot für die Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und für das Saarland. (vr/mb)
Lkw dürfen am Feiertag fahren
In einigen Bundesländern wird das Fahrverbot aufgehoben