Berlin/Hamburg. Tausende von Kurzarbeit betroffene LKW-Fahrer können aufatmen. Ab sofort wird für die Berechnung des Kurzarbeiter-Geldes (KUG) der „durchschnittliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers der letzten drei Monate vor dem Beginn der individuellen Kurzarbeit“ herangezogen. Darauf verständigten sich Spitzenvertreter des Bundesarbeitsministeriums, der Branchenfachverbände BGL, DSLV und BWVL sowie der Gewerkschaft Verdi. Der jetzt erzielten Einigung gingen monatelange Bemühungen um eine Anpassung der KUG-Bestimmungen voran. Denn bis dato wurde für die KUG-Berechnung lediglich der tarifvertraglich gezahlte Bruttolohn herangezogen, ohne die in der Verkehrsbranche üblichen Überstundenzahlungen. Die Folge war, dass Fahrer, für die Kurzarbeit angemeldet wurde, finanziell auf „Hartz-IV-Niveau“ landeten und damit in erhebliche finanzielle Not gerieten. Für Frank Wylezol, Geschäftsführer des Verbandes Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg (VSH), ist es „ein Erfolg, dass wir diese Anpassung kurzfristig erreichen konnten und das trotz anfänglicher Widerstände“. Die jetzige KUG-Regelung sei damit „eine gute, flankierende Maßnahme“, um eine schwierige wirtschaftliche Zeit zu überbrücken. (eha/pi)
Kurzarbeit: LKW-Fahrer kriegen mehr Geld

Ab sofort wird für die Berechnung des Kurzarbeiter-Geldes (KUG) der „durchschnittliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers der letzten drei Monate vor dem Beginn der individuellen Kurzarbeit“ herangezogen